Zur Geschichte des alten Hahnbacher Rathauses
Historische Aufzeichnungen und Ortschroniken belegen, dass sich ein besonderes Gefängnis, genannt „das Loch“, im ehemaligen Rathaus an der Hauptstraße Nummer 38 befand


In Begleitung der Eigentümerin Gabi Wiesnet durfte nun Hahnbachs Heimatpflegerin Marianne Moosburger die Örtlichkeit des wohl den meisten Hahnbachern absolut unbekannten, kleinen fensterlosen Raums in Augenschein nehmen

Diese Arrestzelle und ein Gefängnis im „Turm“ im ehemaligen Tor des unteren Marktes dienten im 16. und 17. Jahrhundert zur Bestrafung von Bürgern, die gegen Regeln oder Auflagen des Rats verstoßen hatten.
Zu diesen Geboten zählten zum Beispiel, das Verbot vor dem Haus Schweineställe zu errichten. Auch durfte nach neun Uhr abends kein Flachs mehr auf der Gasse „gepleit“ werden oder im Markt Holz aufgeschichtet werden.
Normalerweise wurde man für kleinere Vergehen „im Turm“ und bei größeren Delikten „im Loch“ eingesperrt.
„Eine nicht unergiebige Einnahmequelle für den Markt stellten (zudem) die Geldstrafen dar, die der Rat als Inhaber der Niedergerichtsbarkeit verhängen konnte.“ So kostete zum Beispiel 1615 das Einfahren von Getreide an einem Sonntag einen halben Gulden oder es wurde das Anfertigen von Feuerpfannen zur Straßenbeleuchtung oder das Herbeifahren von Fudern an Pflastersteinen dafür verlangt (B 1, S. 49).
Ein damals weit bekanntes Beispiel stammt aus dem Jahr 1614 und betraf den Hahnbacher Neubürger Martin Trösch. Er hatte öffentlich gemeint, dass zwei Maß Wein, neben der Einschankgebühr von 3 Kreuzern, die der Rat für den Erhalt seiner Marktbürgerrechte forderte, viel zu viel seien und dies einen „Hirschauer Possen“ darstelle. Für diese „unziemliche Rede“ wurde er für zwei Tage im Turm eingesperrt (B 1, S. 54).
Auch andere Vergehen, wie das "muetwillige Verhalten" von Marktknechten im 16. Jahrhundert, wurden mit Arrest bestraft. Ebenso „unziemliche Kleidung“, wie ein Auftreten „barschenklig wie die Drescher“ vor dem Rat des Marktes, kostete eine Geldstrafe in Höhe von 10 Kreuzern, dem Wert von ungefähr zwei Maß Bier, oder eine mindestens eintägige Haft im Turm.
1616 verklagt Balthasar Bauer von Süß zwei Burschen, weil sie seine Tochter geschlagen hatten „daß ihr die Hauben herabgefallen“. Die Beklagten versuchten sich damit zu entschuldigen, dass jenes Mädchen geschrien habe: “Da laufen Diebe herum!“ Darauf hätten sie ihr „Teschkappen“, das sind wohl „Kopfnüsse“, gegeben. Der Rat ließ die mutwilligen „Lecker“ alsbald bis zum nächsten Morgen ins Löchl stecken.
Als sie aber danach auch noch sagten, dass es sie reue „nicht besser zugeschlagen zu haben“, wurden sie noch einen weiteren Tag eingesperrt.
Stellte man allerdings fest, dass bei mittellosen Personen zum Beispiel für „das Laster der Leichtfertigkeit“ zwischen unverheirateten Personen auch ein längeres, bis zu acht Tagen langes Einsperren keinen Sinn ergab, wurden sie zum „öffentlichen Gassenkehren in der Geige“ verurteilt.
Eine weitere wohl noch bedeutendere Angelegenheit betraf 1726 die gewaltsame Verschleppung der Adlholzer
Elf Jahre nach der Huldigung an Max Emmanuel hatte man einem neuen Kurfürsten zu huldigen, nämlich dem Kurfürst Karl Albrecht, dem späteren (1742) Kaiser Karl VII., einen Schwiegersohn des österreichischen Kaisers Josef I.. Der Amberger Landrichter ordnete deshalb dessen Huldigung an, was einer eidlichen Verpflichtung und einem lebenslänglichen Gehorsamsgelöbnis entsprach. Die Huldigung sollte in Hahnbach für den Ort und seine Umgebung durchgeführt werden. Die Hahnbacher und die Bewohner fast aller umliegenden Ortsteile waren dazu auch bereit.
Alle? Nein! Die Adlholzer nicht!
Warum? Adlholz gehörte damals zum Hochstift Bamberg und war in Gerichtsbarkeit und der Polizeigewalt dem Vilsecker Kastner unterstellt. Dieser verbot „frech“ den Adlholzern, Madelholzer genannt, dem Amberger Kurfürsten zu huldigen. Also verweigerten diese die von Amberg befohlene Huldigung. Man kann sich gut vorstellen, dass daraufhin sowohl in Hahnbach als auch in Adlholz heiß diskutiert wurde. Sicher hat man auch mögliche Konsequenzen bedacht, und schließlich sahen die Hahnbacher offensichtlich keine andere Möglichkeit, als den Befehl auszuführen, sicher auch wegen des ihnen ansonsten drohenden „Ungemachs“.
Tatsächlich holten in der Nacht vom 14. Oktober 1727 vier Amberger Amtsknechte und 30 Hahnbacher Bürger sämtliche Adlholzer Bürger aus dem Bett. Sie verhaften diese und brachten sie mit „manchen Rippenstöß“ zur Huldigung. Danach, so hält Dr. Heribert Batzl in seiner Hahnbacher Chronik fest, mussten der Dorfhauptmann und die Dorfältesten wegen ihrer Weigerung im Hahnbacher Lochgefängnis bleiben.
Die anderen Adlholzer werden nach Hause geschickt, um ein saftiges Lösegeld zu organisieren. Denn die Gefangenen sollten erst gegen die nicht geringe Summe von 16 Gulden wieder freikommen. Für diese Summe konnte man damals eine gute Kuh kaufen.
Zum Hintergrund: Der Markt Hahnbach gehörte zum Rentamt Amberg und zum Landgericht Amberg des Kurfürstentums Bayern. Hahnbach besaß bis 1808 ein Marktgericht mit magistratischen Eigenrechten. Das Landgericht Amberg durfte um das Jahr 1500 bei seinen Tagungen in Hahnbach sogar die Folter anwenden, doch schwere Fälle kamen ausschließlich nach Amberg in die Fronfeste.
Es war im Mittelalter und der frühen Neuzeit absolut üblich, dass Rathäuser eigene Arrestzellen hatten und so funktionierte auch die Aufteilung zwischen Hahnbach und Amberg. Das Hahnbacher Lochgefängnis diente als Untersuchungs- und Kurzzeithaft. Der Zweck eines solchen Kellergefängnisses, oft auch einfach „Bürgerarrest“, „Loch“ oder „Stockhaus“ genannt, diente vor allem als Untersuchungsgefängnis.
Wenn jemand in Hahnbach oder aus der Umgebung bei einer Straftat erwischt wurde, sperrte man ihn sofort dort ein. Der Gefangene blieb bis zum Prozess da so lange „sitzen“, bis das Gericht das nächste Mal in Hahnbach tagte oder der Landrichter aus Amberg anreiste. Für kleine Vergehen, auch der örtlichen Bürger, wie Schlägereien, Beleidigungen oder Missachtung des Stadtrats, wurde man dort oder bei kleineren Vergehen im Turm zur Strafe für ein paar Tage eingesperrt.
Doch hatte ein kleines Markt-Rathaus wie das in Hahnbach sicher keine feste Folterkammer mit Streckbank und professionellem Werkzeug. Auch gab es vor Ort sicher keinen fest angestellten Scharfrichter, sprich Henker, wie in Amberg oder Sulzbach. Wurde aber ein Verdächtiger im Hahnbacher Lochgefängnis eingesperrt und schwieg bei schweren Vorwürfen, wie Mord oder Totschlag, ordnete der Richter auch die Folter an.
Dafür wurde der Gefangene dann in die deutlich größere und besser gesicherte Fronfeste nach Amberg überführt. Denn dort gab es die nötige „Infrastruktur“ für die peinliche Befragung und den Scharfrichter.
Das Lochgefängnis im Hahnbacher Rathaus war also die erste Station für jeden Verbrecher, bevor entschieden wurde, ob der Fall direkt vor Ort gelöst werden konnte oder ob der Weg nach Amberg angetreten werden musste.
Höchstwahrscheinlich wurden die Räume in Hahnbach "nur" als Gefängnis genutzt. Denn auch für ein Lochgefängnis brauchte man eben Personal, für eine „peinliche Befragung“, also das Foltern in der „Fragstatt“ natürlich noch mehr. Dies konnte und wollte wohl auch ein Ort wie Hahnbach damals sicher nicht leisten.
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