„Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ - 7. September 1791
Am 7. September 1791, also vor 235 Jahren gab die französische Witwe Olype de Gouges eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ ab
Das ist lange her, doch man darf fragen, wieviel sich grundlegend zum Besseren verändert hat und besonders wieweit manche weibliche Realität noch immer in jenen uralten Kinderschuhen stecken geblieben ist. Femizide, so genannte Ehrenmorde und vielfaches männlich Gehabe erschrecken weiterhin.
Olype de Gouge berief sich damals auf den Grundgedanken der französischen Revolution von 1789, die sie erlebt und begrüßt hatte und bei der eine Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männer festgehalten wurde.
So schrieb sie damals:
„I. Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Mann gleich in allen Rechten. Die sozialen Unterschiede können nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.
II. Ziel und Zweck jedes politischen Zusammenschlusses ist der Schutz der natürlichen und unveräußerlichen Rechte sowohl der Frau las auch des Mannes. Diese Rechte sind: Freiheit, Sicherheit, das Recht auf Eigentum und besonders das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung…
IV: Freiheit und Gerechtigkeit besteht darin, den anderen zurückzugeben, was ihnen gehört. So wird die Frau an der Ausübung ihrer natürlichen Rechte nur durch die fortgesetzte Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt, gehindert. Diese Schranken müssen durch Gesetze der Natur und Vernunft revidiert werden.“
Bereits die mangelnde Ausbildung der Frauen empfahl Olympe de Gouges von Jugend auf als Ungerechtigkeit. Als entschiedene Gegnerin der Sklaverei und glühende Verfechterin der Menschenrechte für Mann und Frau, erstellte sie jene Erklärung in 17 Artikeln, denen ein Brief an die damalige französische Königin Marie Antoinette vorangestellt war.
Nun wissen wir aber, dass die Regentin am 16.10.1793 unter der Guillotine sterben musste. Auch Olympe de Gouges war dieses Schicksal während der Terrorherrschaft von Robespierre schon bald darauf am 3. November 1793 beschieden.
Damals forderte de Gouges auch das allgemeine Wahlrecht, das den Frauen verwehrt war. Doch erst 1944 erhielten dies die französischen Frauen, viel später noch als in andern Ländern Europas. In Deutschland durften Frauen ab dem 12.11.1918 wählen und im Schweizer Kanton Appenzell gar erst ab 1990.
Eigentlich weiß man, dass Frauen die entscheidende, heimliche und unbezahlte Quelle der Sozial- und Familienpolitik sind. Doch ist vor allem global gesehen, ihre Situation noch immer äußerst deprimierend.
Zwar stellen sie ca. 50 % der Bevölkerung dar, leisten ca. 75 % aller Arbeitsstunden und erwirtschaften ca. 80 % aller Nahrungsmittel. Doch verdienen sie immer noch ca. 30 - 40 % weniger als Männer bei gleicher Arbeit.
Dazu verfügen sie nur über ca. 10% des weltweiten Einkommens und ihnen gehört nur ca. 1 % des globalen Eigentums. Schlimm ist, dass sie dazu noch immer ca. 70 % aller Armen und ca. 75 % der Analphabeten ausmachen.
Jemand hat einmal die Weltarbeit mit einem Elefanten verglichen, dessen Hinterbeine die Frauen seien, welche die Hauptlast tragen würden. Doch wohin die Reise geht, würden die männlichen Vorderbeine bestimmen, denen der restliche Körper eben folgen muss.
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