Gewässerentwicklungsplanung 3. Ordnung, Zuschüsse nicht verschenken
Nach einführenden Worten zur Tagesordnung und der Beratungstätigkeit des Wasserwirtschaftsamtes durch Baurat Peter Fröhlich erinnerte Dipl.-Ing (FH) Landschaftsarchitekt Siegfried Lösch an die vor einem Jahr erfolgte Beauftragung seines Büros zur Erarbeitung eines interkommunalen Gewässerentwicklungskonzepts für das Gebiet der AOVE-Gemeinden.
Sein Mitarbeiter, Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Christopher Trepesch präsentierte die im standardisierten Verfahren der Wasserwirtschaftsämter Bayerns erstellte Bestandsaufnahme der Fließgewässer 3. Ordnung in den Gemeindegebieten Gebenbach, Hahnbach und Poppenricht anhand des durch alle drei Gemeinden fließenden Gebenbaches und der Nebengewässer Ruthenbach (Gemeinde Gebenbach), Vogellohbach (Markt Hahnbach) und Poppenrichter Graben (Gemeinde Poppenricht).
Insgesamt wurden in den drei Gemeinden 25 km Fließgewässer kartiert, die Nebengewässer kommen auf eine Länge von 82 km. Mittels eines standardisierten Bewertungsbogens wurde alle 100 m Wasserlauf die Gewässersituation erfasst und daraus idealisierte Maßnahmenvorschläge erarbeitet, welche der europäischen Wasserrechtsrahmenlinie entsprechen.
Diese beinhalten vor allem den Rückbau von Verbauungen, die Verminderung der extensiven Nutzung der anliegenden Grundstücke, den Erhalt der Ufer- und Auwaldgehölze, Teilverlegungen der Gewässer und eine langfristige Wiederherstellung von naturnahen Gewässerverläufen. Dabei solle sich an den Realitäten orientiert werden.
Die Wasserqualität habe in diesen Maßnahmen indirekte Bedeutung. Bis 2015 müssen der EU Ergebnisse gemeldet werden.
In einer regen Diskussion wurden die in den letzten Jahrzehnten, z.B. im Rahmen von Flurbereinigungen, wandelnden Ziele des Gewässerausbaues und des Gewässerunterhaltes und deren Folgen für die Vegetation und die Tierwelt kritisiert.
Zentrale Bedeutung erhalte das interkommunale Konzept dadurch, dass die in diesem Bereich für Förderungen vorhandenen Bagatellgrenzen minimiert wurden. Selbst Leistungen durch die kommunalen Bauhöfe wären förderfähig. Ziel müsse sein: „Mit vernünftigen Aufwendungen schnell zu Ergebnissen zu kommen.“
Bürgermeister Kummert stellte abschließend fest, dass der Zweckverband für die Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung im Gebiet um den Rauhen Kulm eine Aufnahme der AOVE-Gemeinden prüft.
Keinesfalls sollten die Gemeinden Zuschüsse verschenken. Er könne sich vorstellen, dass im jährlichen Wechsel eine AOVE-Gemeinde die federführende verwaltungsmäßige Abwicklung der Maßnahmen übernehme.
Mit Interesse verfolgten 3. Bgm. Martin Wild (Hahnbach), Bgm. Franz Birkl (Poppenricht), 2. Bgm. Norbert Bösl und Bgm. Hans Kummert (Hahnbach) sowie Bgm. Peter Dotzler (Gebenbach) die Ausführungen
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