Hahnbach: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Nicht nur leichte Kost gab es in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses zu verarbeiten.
So wurde von Georg Siegert nach Aufforderung durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach für eine Erweiterung des Bratwurststandes und der ganzjährigen Aufstellung eines Kühlcontainers mit Holzverkleidung und Dacheindeckung mit einer Größe von 5,50 x 2,70 m in Holzbauweise zur bestehenden Ausschankhütte auf dem Frohnberg ein Tekturplan vorgelegt.
Der untergeordneten Erweiterung des Bratwurststandes um 90 cm in Richtung Norden wurde zugestimmt. Um aber keine Bezugsfälle für weitere Bauvorhaben dieser Art für das Landschaftsschutzgebiet zu schaffen, stimmte das Gremium nur einer zeitlich befristeten Baugenehmigung während der Frohnbergfestwoche mit einer maximalen dreiwöchigen Auf- und einer maximalen einmonatigen Abbauzeit zu.
Nachfolgende Anträge wurden einstimmig genehmigt:
- Willibald und Theresia Götz - Neubau eines Carports in Ursulapoppenricht, Höhengauer Weg 32. Wegen der Baugrenze und eines Pultdaches wurden die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen
- Andreas Wismet - Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Adlholz 18a. Bis zu einem Anschluss an die Kläranlage ist die Abwasserbeseitigung übergangsweise mittels einer Drei-Kammer-Grube sicherzustellen.
- Matthias Götz - Abbruch und Ersatzbau einer Scheune im Marktgraben.
- Peter und Christine Stiegler – Aufstockung des Einfamilienwohnhauses in der Frohnbergstraße 17. Hinsichtlich der Dachneigung von 22 Grad wurde einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
- Reinhold und Luzia Standecker – Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage im Birkenweg 4. Wegen der Baugrenze, Dachneigung von 22 Grad und einer anthraziten Dacheindeckung wurden die Befreiungen von den festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.
Martin Hubmann beabsichtigt in einer Bauvoranfrage den Neubau eines Wohnhauses und einer Mehrzweckhalle in Iber, Eisenstraße. Die Abwasserbeseitigung ist mittels einer Kleinkläranlage sicherzustellen oder in eine Grube einzuleiten.
Nach dem Willen des Bau- und Umweltausschusses sollen im Landschaftsschutzgebiet außerhalb der Frohnbergfestzeit keine weiteren Bauwerke zugelassen werden
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