Informationen aus der Marktgemeinderatssitzung
Sehr geteilte Meinungen wurden in der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates vertreten. Im Anhörungsverfahren zur Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wird der Markt Hahnbach künftig als Grundzentrum bezeichnet und wird im Regionalplan festgelegt.
In der Strukturkarte ist der Markt Hahnbach dem allgemeinen ländlichen Raum sowie die gesamte Region Oberpfalz-Nord als Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet. Wegen der Aufnahme einer dritten Start- und Landeplan für den Flughafen München in das LEP konnte die FW- und SPD-Fraktion dem Fortschreibungsentwurf nicht zustimmen.
Mit 11:7 Stimmen wurde beschlossen, dass sich der Markt Hahnbach den fachlichen Stellungnahmen des Bayer. Gemeindetages anschließt.
Wegen der Einstellung des Klimaschutzmanagers zum 01. April 2012 bei der AOVE musste der Stellenplan des Marktes Hahnbach ergänzt werden und wurde ohne Gegenstimme genehmigt.
Im Herbst dieses Jahres soll ein Bayer. Hochgeschwindigkeitsförderprogramm mit dem Ziel des Ausbaus von Breitbandnetzen der nächsten Generation mit Übertragungsbandbreiten von mindestens 50 Mbit/s in Gewerbe- und Kumulationsgebieten aufgelegt werden. Nach Auskunft des Bayer. Gemeindetages wird mit einer Entscheidung im Lauf des Sepetmbers gerechnet.
Die Erschließung weiterer Anschlussinhaber wie private Haushalte, Telearbeitsplätze, kommunale Einrichtungen etc. ist ein erwünschter Nebeneffekt. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag je Gemeinde beläuft sich auf 500.000,- Euro. Programmlaufzeit ist bis 31.12.2017.
Planerisch wird das Programm von der für Markt Hahnbach für DSL-Planungen tätige Firma t.i.c. GmbH, Leinburg begleitet. Zum Angebotspreis von 5.000,- Euro wird die Begleitung an diese Firma vergeben.
Mit 18:0 Stimmen wurde eine Inanspruchnahme beschlossen.
Folgende Gewerbe- und Kumulationsgebiete sollen geprüft und nach Möglichkeit gebildet werden:
• Gewerbegebiet Laubberg-Süd
• Kumulationsgebiet Iber ggf. gemeinsam mit Dürnsricht
• Kumulationsgebiet Pickenricht ggf. gemeinsam oder getrennt mit Luppersricht
• Kumulationsgebiet Adlholztal von Frohnhof bis Ölhof, ggf. getrennt nach Vorwahlbezirken
• Kumulationsgebiet Süß ggf. gemeinsam oder getrennt mit Irlbach
• Kumulationsgebiet Mimbach/Mausdorf
• Kumulationsgebiet Ursulapoppenricht ggf. gemeinsam oder getrennt mit Godlricht, Höhengau
• Kumulationsgebiet Kümmersbuch ggf. gemeinsam oder getrennt Kötzersricht/Laubhof.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan Irlbach-Nord III wurde mit 17:1 Stimmen gebilligt. Ebenso wurde dazu beschlossen, dass für den privaten Schotterweg ein Regelquerschnitt festgesetzt wird, der ein gegen den Hang geneigtes Querprofil aufweist, so dass anfallendes Oberflächenwasser in Richtung Graben geführt werden kann. Zudem soll im Bereich der Grundstücke Irlbach 36 und 38 durch Abrücken des Weges eine Grünfläche festgesetzt werden, die von den beteiligten Grundstücksbesitzern zur Anlage eines zusätzlichen Walles genutzt werden kann.
Keine Gegenstimme gab es für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Ortsabrundungssatzung Mimbach-Siedlung (Nord). Die Stellungnahmen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. und vom Besitzer eines Nachbargrundstücks wurden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich des Grenzabstandes von Strauch- und Baumbepflanzungen soll auf die gesetzlichen Abstandsregelungen verwiesen werden. Durch den Bauwerber ist ein Haftungsausschluss für Sachschäden im Fall eines Windwurfs von angrenzenden Bäumen zu unterschreiben.
Von Werner Wendl wurde ein Bauantrag für einen Neubau eines Einfamilienhauses im Gewerbegebiet 20 vorgelegt. Seitens der SPD-Fraktion könne nicht eingesehen werden, dass ein Gewerbetreibender zwei Wohnhäuser im Gewerbegebiet errichtet. Auf die Grundzüge der Planung und auf evtl. Folgen bei vermehrter Wohnbebauung wurde hingewiesen. Mit 15:3 Stimmen wurde dem Bauantrag zugestimmt und die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hahnbach-West ausgesprochen.
Von der Kath. Kirchenstiftung Ursulapoppenricht wurden die Jahresrechnung des Kindergartens St. Ursula 2011/2012 und eine Korrekturabrechnung für das Jahr 2010/2011 vorgelegt. Bei der Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen und Ausgaben wurde ein ungedeckter Bedarf von 5.234,79 Euro errechnet. Gemäß einer Vereinbarung zwischen Markt Hahnbach und der Kath. Kirchenstiftung Ursulapoppenricht von 1992 werden von der Kommune 80 Prozent (4.212,17 Euro) des Betriebskostendefizits übernommen.
Bürgermeister Hans Kummert gab bekannt, dass am Dienstag, den 23. Oktober 2012 um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Mimbach die Auftaktveranstaltung zur Dorferneuerung Mimbach/Mausdorf stattfindet.
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