Hahnbach: Ergebnisse aus der Bauausschusssitzung

Geschrieben von ibj am . Veröffentlicht in Nachrichten zu Hahnbach.

Eine reichhaltige Tagesordnung hatte der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung zu bewältigen. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Vorab wurde das Baugebiet Ursulapoppenricht IV besichtigt und mit dem Geschäftsführer des Ingenieurbüros Renner+Hartmann Consult GmbH, Werner Renner,  die Erschließungsplanung besprochen.

Zum Bauantrag von Franz Kotz für den Neubau eines Balkons in der Bergstraße wurde hinsichtlich der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen.

Für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage von Martin und Claudia Knorr in der Gebenbacher Straße wurden hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche sowie Dachneigung Wohnhaus (44 Grad anstelle 48 bis 51 Grad) und Dachform Garage (Flachdach anstelle Pultdach) die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen. Die Kanalleitung darf mit der Garage überbaut, jedoch in ihrem Bestand nicht beeinträchtigt werden.

Zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Geräteschuppen von Markus Falk in der Südstraße wurden wegen des Baukörpertyps E+1 anstelle W 1 0 und des Flachdaches anstelle Satteldach die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen.

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage von Michael und Julia Jung in der Andreas-Raselius-Straße wurden hinsichtlich des Kniestocks (1,00 m anstelle 0,50 m) die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgesprochen.

Beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport von Georg Mihatsch in Ursulapoppenricht, Ammersbühl hat die Ver- und Entsorgung über die bestehenden Hausanschlüsse des Baugrundstücks zu erfolgen.

Zu den Anträgen auf isolierte Befreiung von

Ohne Zusätze wurde den Bauanträgen von

Zum bereits in der Sitzung vom 5. Februar 2013 abgelehnten Vorhaben der Schwarz-Außenwerbung GmbH für die Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln an der Westfassade der Reithalle in der Vilsstraße 3 hat das Landratsamt Amberg-Sulzbach um Klarstellung der Beschlusslage gebeten.

Aus bauplanrechtlichen Gründen wird die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens weiterhin aufrechterhalten. Der Markt Hahnbach beruft sich hierbei auf sein Interesse, dass der grünordnerisch gestaltete Einfahrtsbereich zum Kreisverkehr von großflächigen Werbeanlagen zumindest außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen freigehalten wird.

Vor Ort ließ sich der Bau- und Umweltausschuss über die Erschließungsplanung des Baugebiets Ursulapoppenricht IV (Lohweg) von Geschäftsführer Werner Renner und Bauamtsleiter Bernhard Lindner (mit Plan) informieren

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