Hahnbach: Eine Reihe von Carports beschäftigte die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses
Bei Luise Weizer ist die Zufahrt in der Johannes-Stark-Straße so anzulegen, dass ein Überfahren des Nachbargrundstückes ausgeschlossen ist. Albert Karl hat die Kosten der Absenkung des Gehweges für die Zufahrt zum Carport mit Lagerschuppen in der Gebenbacher Straße selber zu tragen.
Ebenfalls so im Vorhaben von Albert und Susanne Struppek am Gaisbühl. Im Bauvorhaben von Stefan Riedl im Kellerweg muss der Abstand zur Grundstücksgrenze 0,50m betragen.
Nicht einfach machte sich das Gremium die Entscheidung zum Neubau eines Carports von Helmut und Martina Wawersig in der Amberger Straße. Wegen der Bedenken zu den stark eingeschränkten Sichtbehinderungen durch die Nachbarhecke wurde beim Ortstermin die Möglichkeit eines Spiegels oder einer rundumblinkenden Warnleuchte bei einer Ausfahrt diskutiert.
Mit 10:1 Stimmen wurde der Antrag mit Auflagen zur Bordsteinabsenkung, Befestigung der Grünfläche unter Erhaltung des bestehenden Baumes genehmigt. Ebenso obliegt dem Bauherrn die Verkehrssicherungspflicht und Einsicht in den Gehweg. Der Abstand zum Gehweg muss 0,30 m betragen.
Im Verfahren des Vollzugs des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wurde die Einziehung und Neuwidmung von Teilstrecken des Hackerweges (Gemarkung Adlholz) mit einer Beschränkung auf ein Gesamtgewicht von 5 Tonnen verfügt.
Der Geh- und Radweg zwischen Kümmersbuch und Kötzersricht wird mit den Beschränkungen „Nur für Fußgänger und Radfahrverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr bis zur Brücke sowie Anlieger von Kümmersbuch bis HsNr. 11 frei“ gewidmet und verschmolzen. Die Straßenbaulast trägt der Markt Hahnbach.
Dem Antrag von Gerald Segerer zur Errichtung von Lagerflächen für Brennholz und Nutzungsänderung einer Scheune in Dürnsricht wurde zugestimmt, soweit die Immissionsrichtwerte für Dorfgebiet und der rechtlich erforderliche Abstand der Lagerflächen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Zum Bauantrag von Gartenbau Jahn GbR für den Neubau einer Lagerhalle am Fischweg wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze ausgesprochen. Beim Antrag von Markus Graf zur Erweiterung des Wohnhauses in der Mühlstraße besteht mit der Garagenzufahrt über den öffentlichen Weg Einverständnis mit den Einschränkungen „Unterhalt, Winterdienst und Beleuchtung obliegt dem Bauherrn“.
Dem Antrag von Anja Leißl beim Neubau eines Einfamilienwohnhauses am Lohweg den Kniestock anstelle 0,75 m auf 1,00 m zu erhöhen, wurde aufgrund der Geländelage in der Talsenke stattgegeben.
Der Bauvoranfrage von Bernhard Hirschmann zum Bau eines Wohnhauses in Irlbach wurde zugestimmt, soweit eine Wohnnutzung immissionsrechtlich im Dorfgebiet möglich und Belange der Wasserwirtschaft (Überschwemmungsgebiet) nicht entgegenstehen.
Ohne Zusätze wurden die Bauanträge von
• Markt Hahnbach – Neubau Abwasserpumpwerk in Mimbach
• Segerer Gerald – Errichtung von Lagerflächen für Brennholz auf FlNr. 1514, Gemarkung Iber
• Emil Winkler – Neubau einer Lager- und Bergehalle in der Hauptstraße 68
• Siedlergemeinschaft Neubernricht-Kienlohe e.V. – Anbau einer Außentreppe an das Gerätehaus in Kienlohe genehmigt.
Spitzfindige Zeitgenossen benannten die Brücke auf dem Radweg Kümmersbuch-Kötzersricht mit „Vogelbrücke“ und stellten einen Hinweis (links) auf
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