AOK-Pflegeberater informiert über Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes
Im Rahmen des Projekts „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ bietet die AOVE-Koordinationsstelle „Alt werden zu Hause“ regelmäßig Treffen für pflegende Angehörige an. Im Vordergrund stehen dabei der Austausch und das Beisammensein mit Gleichgesinnten, die Information über aktuelle pflegebezogene Themen sowie die Möglichkeit, eine kleine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen.
Beim vergangenen Treffen informierte Pflegeberater Michael Falkenstein von der AOK Amberg die Anwesenden über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes. Bei Demenz können seit Anfang des Jahres bestimmte Leistungen bereits ab Pflegestufe 0 in Anspruch genommen werden.
Dies betrifft die Kosten für Pflegesachleistung (häusliche Pflege), das Pflegegeld für eine selbst beschaffte Pflegehilfe sowie die Aufwendungen für Tages- und Nachtpflege in teilstationärer Pflege, jeweils bis zu stufenabhängigen Höchstbeträgen.
Zusätzliche monatliche Betreuungsleistungen erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung; bei erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung besteht Anspruch auf einen erhöhten Betrag. Darüber hinaus wurden die Beträge für viele Pflegeleistungen im Jahr 2015 angehoben.
Neu ist auch die Möglichkeit der Umwidmung oder Kombination von Leistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 40 % des monatlichen Sachleistungs-Höchstbetrags der jeweiligen Pflegestufe für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlassungsangebote verwendet werden.
Wird der monatliche Höchstbetrag für Pflegesachleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen, zahlt die Pflegekasse zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Mittel für Verhinderungspflege können zu 100 % in die Kurzzeitpflege übertragen werden; umgekehrt zur Hälfte.
Wie bisher können pflegende Angehörige bis zu zehn Tage im Jahr bei Lohnfortzahlung freinehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nun außerdem Anspruch auf eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit für bis zu 24 Monate sowie auf ein zinsloses Darlehen als Ausgleich für fehlendes Einkommen während dieser Pflegezeit.
Das nächste Treffen Treffen für pflegende Angehörige ist am 7. Mai um 15:00 Uhr im Biosonnenhof Regler in Krickelsdorf
Pflegeberater Michael Falkenstein stellte die Änderungen des Pflegestärkungsgesetzes vor
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