20.11.2010 | KAB – Versammlung
Vorsitzender Josef Kotz konnte dazu den Leiter der KAB- Rechtsstelle Regensburg, Josef Wismet, als Referenten begrüßen.
Dieser informierte eingangs, dass alle KAB-Mitglieder ab dem 1. Tag ihrer Mitgliedschaft kostenlosen Rechtsschutzanspruch in Arbeitnehmer- und Sozialfragen sowie im Beamtenrecht haben. Dafür werden regelmäßig Sprechstunden in Amberg, Cham, Regensburg und Weiden angeboten. Eine Terminvereinbarung dazu sei empfehlenswert.
Der eigentliche Vortrag könne unter die Überschrift: „Vererben will gelernt sein“, gestellt werden. Eine bemerkenswerte Aussage dazu war, dass in den nächsten zehn Jahren die heute über 65-jährigen Bundesbürger Vermögen im Gesamtwert von 2.546 Milliarden Euro vererben.
Wer eine zielgerechte Verwendung seines Vermögens sicherstellen will, solle sich rechtzeitig mit dem Erbfall auseinandersetzen. Ein wohldurchdachtes Testament könne erheblich dazu beitragen.
In Deutschland bleibe es aber es aber jedem selbst überlassen darüber zu entscheiden, auf wen sein Vermögen nach seinem Tod übergehen soll. Dieser Verfügungsfreiheit werden lediglich durch das Pflichtteilsrecht Grenzen gesetzt.
Sehr anschaulich informierte er über die Abfassung eines eigenhändigen Testaments und die Möglichkeit der Hinterlegung beim Amtsgericht.
Vorteilhafter, so Wismet, sei das notarielle Testament – gerade wegen der fachmännischen Beratung und Formulierung sowie der geringen Anfechtbarkeit. Streitigkeiten bei einer Vermögensauseinandersetzung werden dadurch erheblich vermindert. Die dafür anfallenden Kosten sollten kein Hinderungsgrund sein.
Der Unterschied zwischen Testament und Vermächtnis wurde klargestellt.
Weiter erläuterte der Rechtsstellenleiter die Neuerungen bei der Erbschaftssteuer. Dass diese für Immobilien nicht zu sehr ansteigt, dafür sollen künftig höhere Freibeträge sorgen. Diese erklärte er anhand von Beispielen sehr detailliert.
Der Referent warnte abschließend eindringlich davor, wegen der Steueränderungen Immobilien übereilt auf die Nachkommen zu übertragen. Eine Übertragung solle immer das Ergebnis eines langfristigen Abwägungsprozesses sein. Vor einer Übergabe empfehle sich die persönliche Fragestellung: „Bin ich als Übergeber reif für die Übergabe – ist der Übernehmer reif für die Übernahme.“
Die äußerst interessante Veranstaltung endete mit einer ausführlichen Diskussion, auch auf Fragen zu Einzelfällen, welche der Referent sehr kompetent beantwortete.
Der Leiter der KAB- Rechtsstelle Regensburg, Josef Wismet, bei seinen sehr interessanten Ausführungen
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