04.02.2011 | Bau- und Umweltausschuss der Marktgemeinde Hahnbach tagte

Geschrieben von ibj am . Veröffentlicht in Nachrichten zu Hahnbach.

Eine sehr umfangreiche Tagesordnung hatte der Bau- und Umweltausschuss in seiner letzten Sitzung zu bewältigen.

  • Mit dem Neubau des Rad- und Wirtschaftsweges zwischen Amberg und Gebenbach im Verlauf der Bundesstraße 299 hat sich in den Grundstücksverhandlungen ergeben, dass einzelne Wegflächen nicht mehr benötigt werden. Diese sollen den betroffenen Grundstückseigentümer im Gegenwert vom Markt Hahnbach als Tauschflächen angeboten werden.

Nach dem Sandabbau sei eine Wiederverfüllung mit Erdreich und mittelfristig wieder die Aufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung vorgesehen. Die Abbau- und Verfülldauer solle über eine Zeit von etwa drei Jahren erfolgen.

Zur weiteren Behandlung dieser Voranfrage sind mit dem Landratsamt Amberg-Sulzbach mögliche öffentliche Belange, sowie mit dem Antragsteller die Sicherstellung der Erschließung zu klären.

Durch die Errichtung eines Kellergeschosses könnte aufgrund der Hanglage die Standfestigkeit der Straße beeinträchtigt werden.

Das Vorhaben ist deshalb mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze abzurücken. Außerdem ist eine Sichtbeeinträchtigung im Kreuzungsbereich zu überprüfen. Der Antrag soll erneut vorgelegt werden.

Folgenden Bauanträgen wurde ohne Gegenstimme zugestimmt:

Christian Graf, Bergstraße beantragt die isolierte Befreiung von den Festetzungen der Baugrenze des Bebauungsplanes Hahnbach- Ost den Neubau eines Carports. Zum Straßengrundstück Bergstraße ist ein Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten. Eine Absenkung der Betonrinnensteine ist durch den Antragsteller zu gewährleisten.

Das Mitglied des Bau- und Umweltausschusses Silke Vetter sprach den Brandschutz für die Kindergärten Süß und Ursulapoppenricht an. Unabhängig vom Bestandsschutz ergäbe sich nach der BayBO eine immerwährende Anforderung zur Vermeidung einer Gefährdung von Leben und Gesundheit.

Aus ihrer Sicht sei deshalb eine Überprüfung der beiden Einrichtungen erforderlich. Weiterhin sprach sie die im Kindergarten UPo installierte und zulässige Notrutsche an. Im Falle einer Nutzungsänderung für eine Kinderkrippe sei eine Überplanung erforderlich.