Geschichtsgeschichten (6) - Die Hahnbacher im 18. und 19. Jahrhundert

Geschrieben von mma am . Veröffentlicht in Nachrichten zu Hahnbach.


Durchforstet man die Quellenedition über Hahnbach, welche der gebürtige Dürnsrichter Dr. Josef Weiß-Cemus bald schon herausgibt, so kann man wunderbar in eine Zeit eintauchen, die schon lange vorbei ist, aber möglicherweise bis heute ihre „Nachwehen“ und gar manche Parallelen aufweist. (Die u.a. Seitenangaben beziehen sich auf den Vorabdruck jenes „Schatzkästchens für Historiker“.)

Die tüchtigen Hahnbacher

1842, zählt man in Hahnbach 191 Familien mit 831 Seelen, alle Katholiken. Es gibt 10 Legionisten und 11 „Conscribenten als Soldaten in der Armee gegenwärtig eingereiht“.

Weiter ist vermerkt: „Die Bewohner des Marktes Hahnbach sind Leute von guten Karakter, fleißig, gehorsam und dem Könige treu ergeben, überhaupt gute Untertanen.

Herkömmliche Volksbelustigungen sind die Kirchweih und die Fastnacht.“ 1804 ist bei der Volkszählung noch vermerkt, dass alle Bewohner katholisch seien und es keine Juden im Ort gebe (S. 159).

Fast alle Gebäude seien aus Quadersteinen gebaut und mit Ziegeln eingedeckt, heißt es noch. Ja, wer damals ein „gemauertes Wohnhaus“ besaß, war schon gut dran, aber es gab auch noch viele „hölzerne Stadel“ die „mit Stroh gedeckt“ waren und mehrmals zu schlimmen Feuerbrünsten führten, bei denen der halbe Markt abbrannte.

Häufig wechselten auch die Besitzer der Häuser. Die einen wurden versteigert, es wurde auch oft getauscht oder (an Kinder und andere) verkauft oder „durch Anheiratung meines Weibes“ Haus und Hofstelle übernommen.

Konzessionen, wie die Bräugerechtigkeit oder die eines Wasenmeisters wechselten immer wieder durch Verkauf ihre eingetragenen Bürger und damit auch den Standort. Aber es gab auch „Unablösbares“ wie z.B. ein Frühmesskapital oder feste Zinsen, welche „an das Benefizium allhier“ abzuliefern waren.

Einwohner und „Hereingeheiratete“

Eheleute im Markt waren aber nachweislich nicht selten im zweiten oder dritten Grad blutsverwandt. Bis in unsere Zeit hielt sich ja auch in Hahnbach das Sprichwort, dass „wenn man an einem Eck von Hahnbach anziehe, es bis zum anderen wackelt“.

Sprüche wie „Heirat eine von Hahnbach, damit das Geld im Markt bleibt“ oder „die Dümmste von Hahnbach ist noch gescheiter als die Gescheiteste von außerhalb“. Und „Einerg’heiratete“ waren den Ortsansässigen bis in unsere Zeit „suspekt“.

Obwohl es natürlich durchaus auch Fälle wie die einer „26jährigen Tochter, die zum Heiraten nicht fähig“ ist, gegeben hat (S. 70). Meist aber wurden bekanntlich Behinderte einfach in Haus und Hof „versteckt“ oder sie arbeiteten wie Knechte und Mägde, so gut es eben ging, in Haus und Hof mit.

Wollte jemand von außerhalb, wie z.B. im Jahr 1810 der Mühlknecht Mathias Stauber aus Lengenfeld in Hahnbach einen Grund kaufen, dort sogar einen Betrieb errichten, so waren die örtlichen Bewohner richtiggehend "kreativ", um dies zu verhindern.

Zu Recht beklagte sich jener Müller vor der Gerichtsbarkeit in Amberg über „Parteilichkeit, Neid und „außerordentliche Chicanen, die (ihm) die Communale Administration zu Hahnbach spielt“.

So musste er bei der Versteigerung des Baugrunds beim Oberen Tor feststellen, dass „sonder Zweifel eine coludierende Abrede geschlagen“ wurde. Das heißt, dass man sich hinter seinem Rücken verschworen hatte und Absprachen getroffen hat, welche den Preis des Grundstücks auf mehr als das Zehnfache hoch getrieben haben.

Der konkurrierende Hahnbacher Müller und sogar der theoretisch unparteiische Versteigerer hatten sich offensichtlich zusammengetan. Letztendlich verlässt jener „Nicht-Hahnbacher“ auch enttäuscht den ungastlichen Ort. Aus seinem Haus an der damaligen Bayreutherstraße wurde bald darauf das Hahnbacher Armenhaus (s. Bild) (S. 195).

Ging es gegen jemanden von „außerhalb“ waren sich die Hahnbacher einig, doch untereinander waren sie oft auch recht zerstritten. 1807 verlangen Bürger, dass der Magistrat „wegen Unfähigkeit“ des Amts enthoben wird. Sogar das Landrichteramt bestätigt dies und spricht von einem „kaum funktionierenden Magistrat“ und einem „verödeten Bürgermeisteramt“ (S. 196/7).

Den Viertelmeister Georg Hirsch bezeichnen sie offiziell als „Sternschnuppe“, der sich selber aber für einen „Meteor“ halte (S. 197).

Natürlich gab es auch manchen Erbschaftsprozess in Hahnbach, bei denen es nicht selten um 1000 Gulden oder mehr ging (S. 167 und 170).

Ja, geheiratet wurde schon fleißig in Hahnbach. Eine örtliche Redewendung war damals: „Er heiratet wieder Paulusmartel – bis er stirbt“. Aber aus „Spaß an der Freud“ hat damals wohl kaum einer mehrmals geheiratet. Es ging ums Überleben, die Versorgung der Kinder, der Mägde und Knechte, um Haus und Hof.

So weiß man von einem Josef Oppitz, der nacheinander fünf Ehefrauen hatte: Katharina Trösch, Barbara Weinberger, Maria Jacobine Spitzl, Elisabeth Färber und Anna Margaretha Graf. Diese „Oppizin“ überlebte ihn dann mit ihren vier Söhnen um 32 Jahre (S. 169).

Allerhand Bangert

Nicht uninteressant ist auch, dass es damals relativ viele uneheliche Geburten gab, manchmal bis zu drei Kinder pro Frau. Manche wurden „legitimiert“, andere erhielten nicht immer vom Kindsvater das „Bastardgeld“.

Wen wundert es, dass dann manche „auf d’Gant“, sprich zur Versteigerung kamen. (Jener Ausdruck stammt interessanterweise noch aus der Zeit, als römische Versteigerer den Interessenten „quantum?“, also „wieviel?“, zuriefen.)

Wiederholt wurde auch eine „Fornicationstrafe“ ausgesprochen. Dies sind Strafgelder für vor- oder außerehelichen Geschlechtsverkehr. Das Strafmaß war dabei primär vom vorhandenen Vermögen abhängig und konnte z.B. beim Martin Gleich und der Margaretha Huber immerhin drei Gulden betragen.

Aber mit 1 Gulden und 30 Kreuzer fiel dies bei dem Wagnergesellen Christoph Niller und der Bürgerstochter Kunigunde Trösch nicht allzu hoch aus, wohl auch deshalb weil „beide erstmalige Verbröcher“ waren (S. 170).

Teurer wurde es bei wiederholtem Mal und so musste 1785 der ledige Fleischhackersknecht Sebastian Graf und die ledige Schneidertochter Margaretha Lobenhofer jeweils 2 Gulden, 15 Kreuzer noch vor ihrer Hochzeit im gleichen Jahr berappen (S. 166). Jener Graf bittet bald darauf um Schuldenerlass bezüglich des Hauszinses des väterlichen Anwesens, da er große Geldprobleme habe und seine acht Geschwister auch „auf kein Heiratsgut hoffen“ dürfen (WC, S. 167).

Um 1700 herum bestrafte man „wegen vorgefallener Leichtigkeit“ den Hans Gleich und die geschwängerte Ursula Iberin, da beide „etwas in Vermögen“, mit 4 Gulden 40 Kreuzer. Dies war sehr hoch, wenn man bedenkt, dass der damalige Schätzwert für ein Schaf zwei und für eine Kuh vier Gulden betrug (S. 423).

1794 musste eine Margaretha Gleich 3 Gulden „Fornicationsstrafe“ und 1 Gulden 3 Kreuzer in die Armenkasse zahlen. Darüber hinaus musste sie „im Amtshaus 4 Tage in der Geigen stehen“

Halsgeige

und „ihr (ist) allweiterer verdächtiger Umgang mit dem angezeigten Kerl auf das schärfste verboten worden“. Dabei handelte es sich um Joseph (R)Uber aus Schwarzach in der Diözese Eichstätt, mit dem sie unehelich den Sohn Johann Martin hatte (S. 261).

Vergessen werden darf hierbei aber nicht, dass nicht der außereheliche Geschlechtsverkehr angezeigt wurde, sondern die unehelichen Kinder, wohl vom Magistrat oder Pfarrer vermerkt wurden. Das kassierte Geld diente um diese Zeit auch schon dem Schutz des Kindes, des Bastards, wobei dieser Begriff aber damals nicht so negativ wie heute verwendet wurde. Auch wurde das abgelieferte Strafgeld oft später dem erwachsenen Kind ausbezahlt, wenn das Geld nicht im Krieg „verschwand“.

Auch war es vorgekommen, dass der Pfarrer selbst Trauungen „zuhause wegen bevorstehender Geburt“ vorgenommen habe (Jakob Hofmann und Katharina Spanmann, 1672, S. 168).

Mehrere Kinder mit gleichen Vornamen

Durchforstet man die Akten, so wundert man sich immer wieder über doppelt vorkommende Vornamen der Kinder in einer Familie. Nach den Gründen gefragt, erklärt Dr. Weiß-Cemus: „So wichtig und individualistisch wurden Kinder damals nicht gesehen, viele sind ja auch gestorben.

Und haben wider Erwarten mehrere mit Namensgleichheit überlebt, hat man sogar die (Ruf-)Namen später geändert (was Genealogen in Schwierigkeiten bringt). Meistens wurde aber daraus der Ältere, der Mittlere, der Jüngere.

Der eigentliche tiefere Grund war aber der Taufpate, der ja im Gegensatz zu heute, nicht nur aus religiösen, sondern auch aus existentiellen Gründen enorm wichtig war. War halt nur ein brauchbarer Johann vorhanden, so hat man die Söhne allesamt Johann getauft / taufen müssen. Dies war länger nicht nur Brauch, sondern sogar Vorschrift.

Wenn man die Besitz- und Namenlisten so durchliest und –blättert, bekommt man auch einen entfernten Eindruck, wie verflochten, wie vernetzt, aber auch wie in Besitzverhältnissen das Meiste doch sehr volatil ist: wie gewonnen, so zerronnen.

Und alle haben sich bemüht, gekämpft und waren auf ihren Besitz bedacht und doch „nichts bleibt ewig“.

Gesucht wird eine „auswärtige“ Tochter von „unruhigem Betragen“

In der „Bayrischen Landbötin“ erschien am 1.März 1835 eine öffentliche Aufforderung eines Georg Niller (Hausnummer 29), seines Zeichen Schneidermeister und Fischer.

Er klagte darin, dass seine Tochter Anna sich seit zwei Jahren gegen den Willen ihres Vaters „auswärts“ aufhalte. In jener Zeitung hieß es weiter: „sie habe auch unter dem Vorwand, als wolle sie in Dienst in München treten, jedoch ganz erlogen, sich nach Freynhausen begeben und dermalen, nach näherer eingezogener Kunde, sich bei einem gewissen Krankenverseher im Bürgerspitale zu Freynhausen aufhalten und (dort) ein unruhiges Betragen spielen soll…

Ich aber als Vater durchaus ein mir schon früher verdächtiges Verhältnis durchaus nicht gestatten kann, ohne mir und meiner ganzen Verwandtschaft Unehre zu machen, so fordere ich sie auf, augenblicklich sich in ihr Vaterhaus zurückzubegeben, ausserdem ich ihren Charakter näher bezeichnen und ganzlich enterbt wissen will“ (S. 59).