13.09.2011 | Hahnbach: Sitzung des Marktgemeinderates

Zum wiederholten Male war die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage Mimbach Thema einer Gemeinderatssitzung.

Diesmal war die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan zu beschließen. Zu diesen Bauleitplänen sind während der einmonatigen öffentlichen Auslegung insgesamt 22 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.

Davon musste das Gremium sieben Einwendungen und Hinweise nochmals im Einzelnen überprüfen und hinterfragen. Die dabei vorgebrachten Ergänzungen werden im Änderungsplan berücksichtigt. Mit 17:0 Stimmen wurde die Satzung beschlossen und wird nun dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorgelegt. Danach ist der Bebauungs- und Grünordnungsplan ortsüblich bekanntzumachen.

Von den Ehegatten Elisabeth und Ronald List sowie Frau Maria Bauer wurde die Erweiterung des Baugebiets Irlbach-Nord um je eine Parzelle in Richtung Osten mit der Begründung mit dem Bedarf eines größeren Wohnhauses (List) sowie Bedarf nach einem Bauplatz (Bauer) beantragt.

Aus Sicht von Bürgermeister Hans Kummert sei es zu begrüßen und zu unterstützen, wenn sich junge Mitbürger mit dem Bau von Eigenheimen für die Ansiedlung in ihren Heimatdörfern entscheiden.

GRM  Silke Vetter merkte dazu an, dass anstelle des Bebauungsplanverfahrens  auch andere Verfahren, z.B. ein vorhabenbezogener Bebauungsplan oder eine Ortsabrundungssatzung möglich wären und aus ihrer Sicht die städtebaulichen Gründe dafür fehlten. Außerdem sehe sie darin eine Gefälligkeitsplanung.

Bürgermeister Kummert erklärte dazu, dass diese Vorgehensweise im Vorfeld mit dem Landratsamt Amberg-Sulzbach abgestimmt wurde.

Dem Antrag wurde mit drei Gegenstimmen der der SPD-Fraktion mit 14:3 Stimmen zugestimmt.

Dabei sind folgende Sachverhalte zu regeln:

  • Die Kosten der gesamten Bauleitplanung einschließlich des naturschutzrechtlichen Ausgleichs sind durch die Antragsteller zu tragen.
  • Der in der Bauleitplanung zu regelnde Hochwasserschutz (Hangeinzug Kreuzberg) sowie deren baulichen Umsetzung obliegt den Antragstellern.
  • Die Kosten für den Anschluss an das Vakuum-Entwässerungssystem bzw. der Wasserversorgung sind mit dem jeweiligen Versorgungsträger in einem Erschließungsvertrag zu regeln und von den Antragstellern zu tragen.

Zum Gesellschaftsvertrag mit der Nahwärmeversorgung Markt Hahnbach GmbH wurde die dahingehende Änderung ohne Gegenstimme beschlossen, dass künftig die Prüfungsorgane des Marktes Hahnbach und des Landratsamtes Amberg-Sulzbach die Bücher und die Unterlagen der Nahwärmeversorgung prüfen dürfen.

Diese Rechte müssen in der Satzung der GmbH festgelegt werden. Änderungen können nur mit Einwilligung des Marktgemeinderates vorgenommen werden.

Die Katholische Kirchenstiftung Ursulapoppenricht hat bei der Verwaltung die Jahresrechnung für das Kindergartenjahr 2010/2011 eingereicht. Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Markt Hahnbach und der Kath. Kirchenverwaltung Ursulapoppenricht übernimmt der Markt Hahnbach 80 % des ungedeckten Bedarfs/Betriebskostendefizits. Dies entspricht einem Betrag von 13.007,07 EUR.

Der dafür im Haushaltsplan des Marktes Hahnbach Ansatz von 12.000,00 EUR wird somit um 807,07 EUR überschritten und resultiert v.a. aus den gestiegenen Energiekosten. Durch Einsparungen in den übrigen Ausgabebereichen konnte der ungedeckte Bedarf noch reduziert werden. Die Übernahme dieser Kosten wurde ohne Gegenstimme beschlossen.

Von GRM Josef Hirsch kam der Hinweis, dass bei der AOVE im Rahmen des Projekts „Alt werden zu Hause“ eine Wohnungsanpassungsberatung angeboten werde. Interessierte könnten sich unter der Telefonnummer der AOVE 09664 95 39 719 zu diesem Thema kostenlos und unverbindlich informieren.

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