29.09.2011 | Rechtliche Aspekte des Vereinsrechts

Anlässlich des Jahrs des Ehrenamtes, das unter dem Motto „Demokratie stärken – Verantwortung übernehmen“ steht, veranstaltete die Hans-Seidel-Stiftung“ auf Initiative der Frauen-Union Hahnbach, mit Unterstützung von Kulturausschussvorsitzenden Franz Erras, einen Informationsabend zum Thema „Rechtliche Aspekte des Vereinsrechts“.

FU-Vorsitzende Evi Höllerer verwies in ihren Eingangsstatement auf die bedeutende Rolle der Vereine für viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens, welche zur Funktion eines demokratischen Gemeinwesens nicht mehr wegzudenken seien. Der weitaus größte Teil der Vereinsarbeit werde von ehrenamtlichen Mitgliedern abgedeckt.

In einem kurzweiligen Referat ging Rechtsanwalt Steffen Vogel aus Schweinfurt auf die Voraussetzungen einer Vereinsgründung, sowie die Unterschiede zwischen einem nicht eingetragenen und eingetragenen Verein (e.V.) ein.

Im Mittelpunkt stand dabei die Frage der Haftung und Absicherung von Vereinsvorständen und ehrenamtlichen Helfern. Entgegen der landläufigen Meinung hafte bei einem eingetragenen Verein nicht der Vorstand oder die Vorstandsmitglieder persönlich, sondern der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

Dies gelte aber nicht, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich Dritten einen Schaden zufügen, das Vereinsvermögen vermindern oder Verträge abschließen, ohne dass entsprechende Beschlüsse in der Vorstandschaft oder in der Mitgliederversammlung getroffen worden sind.

Wichtig sei dabei, dass diese Beschlüsse durch ein Protokoll festgehalten sind. Einen großen Stellenwert jedes Vereins habe dabei die Vereinssatzung. Diese sollte als „Gesetz des Vereins“ angesehen werden und spiele bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins eine entscheidende Rolle. Deshalb sei es für den Vorstand von großer Wichtigkeit, sie inhaltlich zu kennen.

Als weiterer wichtiger Aspekt in der Vereinsarbeit sehe Vogel die Absicherung durch entsprechende Versicherungen für Unfälle etc., warnte aber vor Doppelversicherungen. So seien viele Vereine über ihre Mitgliedschaft in den Verbänden abgesichert, beispielsweise die Sportvereine über den BLSV. Es sei aber ratsam, sich konkret zu informieren, welche Risiken über den entsprechenden Verband abgesichert sind.

Offene Risiken sollten ggf. z.B. durch eine Veranstaltungshaftpflicht abgesichert werden. Weiterhin wurde vom Referenten auf die Ehrenamtsversicherung hingewiesen.

So habe der Freistaat Bayern seit dem 01. April 2007 für alle ehrenamtlich Tätigen eine Sammel-Haftpflicht und eine Sammel-Unfallversicherung abgeschlossen, die antrags- und kostenfrei ist, da der Freistaat die Beiträge komplett übernimmt.

In einer lebhaften Diskussion wurden noch viele Aspekte der Vereinsarbeit angesprochen. Dabei wurde die Wichtigkeit herausgestellt, dass seitens der „großen“ und der „kleinen Politik“ die Förderung und Unterstützung der Ehrenamtlichen unerlässlich sei, um auch in Zukunft das Gesellschaftsleben am Leben zu erhalten.

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