06.10.2011 | Hahnbach: Bauauschusssitzung

Trotz einer sehr umfangreichen Tagesordnung verstand es der Bau- und Umweltausschuss die öffentliche Sitzung relativ zügig und unbürokratisch unter Leitung von 2. Bürgermeister Norbert Bösl zu erledigen.

Zum Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes wurde

  • die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 19 (Weg im Tiefenwegfeld), Gemarkung Hahnbach verfügt,
  • die beabsichtigte Einziehung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 113 (Weg durchs Lauterfeld) Gemarkung Mimbach beschlossen,
  • die beabsichtigte Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 31 (Fischweg) Gemarkung Ursulapoppenricht auf dem Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplans Laubberg-Süd wegen Betriebsansiedlungen beschlossen.


Herr Richard Reil beantragte, das Anwesen Frohnhofer Straße 12 in Süß im Abwasserentsorgungskonzept einstweilen von Fallgruppe III (Kleinkläranlage) auf Fallgruppe II (Übergangsweise Einleitung des in einer Drei-Kammer-Grube gereinigten Abwassers in den Untergrund oder in ein oberirdisches Gewässer) umzustufen.

Somit könne nach Rücksprache mit dem Landratsamt Amberg-Sulzbach das Anwesen für eine Übergangsfrist von max. sieben Jahren aus der Verpflichtung zum Bau einer Kleinkläranlage freigestellt werden. Dem Antrag wurde zugestimmt, bis die Planungen für die Abwasserbeseitigung des Bereichs Adlholz abgeschlossen sind.

In einer Bauvoranfrage beabsichtigt Herr Jürgen Wawersig, Würzburg, auf dem Anwesen Mühlstraße 17 im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zwei alte Stallgebäude abzubrechen und an dieser Stelle ein etwa eineinhalbgeschossiges Nebengebäude zu errichten.

Im nördlichen, bisher noch unbebauten Grundstücksteil soll ein weiteres Nebengebäude und ein Carport gebaut werden. Dem Bau des Nebengebäudes (Ersatzbau) wurde zugestimmt, da dieses innerhalb der Baugrenze des Ortskerns liegt.

Auf eine entsprechende städtebauliche Gestaltung des Baukörpers ist zu achten. Die Nebengebäude (Neubauten) werden im Wege einer Ausnahme dieser Baugrenze zugelassen, wenn diese in einem einheitlichen Baukörper ausgeführt werden.

Hinsichtlich der rückwärtigen Erschließung über den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 106 hat der Bauherr Abstriche beim gemeindlichen Unterhalt, dem öffentlichen Winterdienst und der Straßenbeleuchtung hinzunehmen.

Herr Markus Bäumler beabsichtigt in einer Bauvoranfrage die Bebauung des Grundstücks FlNr. 80, Gemarkung Süß mit einem Wohnhaus (Baukörpertyp E+1).

Die Entscheidung darüber wurde zurückgestellt. Das Vorhaben soll abweichend vom Bebauungsplan mit einer anderen Dachform errichtet werden. Diesbezüglich sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans Süß-Mitte unter Einschaltung des städtebaulichen Beraters des Marktes Hahnbach überprüft und überdacht werden.

Dem Bauantrag des  Marktes Hahnbach zur Nutzungsänderung des Untergeschosses des Hallenbades in Hahnbach wegen der Aufstellung eines Blockheizkraftwerkes (250 kw/el) im Rahmen der Gas-/Wärmelieferung der Fa. RauchundEhbauerStromGbR wurde zugestimmt.

Dem Bauantrag von Frau Maria Weiß, Kallmünz, zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carport in Kümmersbuch wurde zugestimmt. Hinsichtlich der Abwasserbeseitigung wurde festgestellt, dass der Anschluss der Ortschaft an die Kläranlage Hahnbach noch im Jahr 2012 erfolgt.

Dem Bauantrag von Karl-Heinz Urbanek, Mimbach zum Neubau einer Maschinenhalle mit Holzlager wurde mit dem Hinweis auf die Nähe zum angrenzenden Baumbestand zugestimmt.

Nachstehende Bauanträge wurden ohne Hinweise bzw. Bemerkungen genehmigt:

  • Emil Wismet, Adlholz 18 – Neubau einer Maschinen- und Gerätehalle.
  • Stefan Preischl und Christine Singer, Mimbach 152 – Änderung der Dachneigung am bestehenden Einfamilienhaus mit Aufbau von Erkern.
  • Daniel Lingl, Ölhof 7 – Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.
  • Sandy Pöll, Kienlohe 13 – Erweiterung einer bestehenden Doppelhaushälfte.
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