Informationen aus der Markt-Gemeinderatssitzung

Turnusmäßig stand für den Marktgemeinderat die Aktualisierung und Anpassung der Wasserverbrauchs- und Abwassergebühren für den Zeitraum 2021 bis 2024 auf der Tagesordnung.

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Für die Wasserversorgung schlagen sich als geplante Investitionsmaßnahmen die Sanierung der Wasserleitungen, Neu- und Umbau Wasserwerk/Hochbehälter mit Maschinentechnik, Zuleitung und Stromzuführung zum Hochbehälter Süß, Ausrüstung und Verbindungsleitung für Tiefbrunnen und die Sanierung der Hahnbacher Quellen nieder.

Unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung der vergangenen Periode wird als Verbrauchsgebühr 1,37 Euro pro Kubikmeter Wasser berechnet. Die Grundgebühren bleiben unverändert. Wenn für Bauvorhaben kein Bauwasserzähler verwendet wird, beträgt die Gebühr pauschal 100 Euro für die Dauer der Bauzeit, längstens für ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Bei der Kalkulation der Abwassergebühren wurden jährlich 100.000 Euro für Sanierungsarbeiten, Erhöhung der Stromkosten von auf 70.000 Euro wegen der zusätzlich in Betrieb genommenen Pumpwerke im Adlholztal sowie der Kostenanstieg für die Klärschlammentsorgung auf 80.000 Euro mit zugrunde gelegt.

Demzufolge betragen die Abwassergebühren pro Kubikmeter ab 2021 für Einleiter in Kanal und Kläranlage 2,77 Euro, Einleiter Schmutzwasser 1,99 Euro und Einleiter für Kanal ohne Kläranlage 1,38 Euro.

Durch die Erweiterung des Friedhofs mit Urnenerdwahlgräbern und Baumbestattungen wurde es notwendig neben der regelmäßigen Gebührenbemessung die Friedhofssatzung zu aktualisieren und vom Marktgemeinderat absegnen zu lassen. Darin sind nun neben den herkömmlichen Erdbestattungen die neuen Möglichkeiten von Urnenbestattungen in Urnengräbern in den Urnenstelen, Urnenerdgräbern mit Grabstele, Urnenerdgräber ohne Grabstele, Baumgräber und anonyme Gräber festgelegt.

Die Nutzungsgebühren für Urnengräber belaufen sich jährlich von jeweils 30 bis 165 Euro. Die gärtnerische Gestaltung und Pflege der Urnenerdgräber und Baumgräber übernimmt der Markt Hahnbach.

Die Urnengrabnutzungsrechte auf der neu geschaffenen Urnenanlage können ab sofort erworben werden.

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In der Bedarfsmitteilung 2021 für das Städtebauförderprogramm sollen, neben Kommunalem Förderprogramm und Kleinbeträgen, für das Sanierungsgebiet Marktkern Hahnbach die Neugestaltung und Sanierung des Anwesens Hauptstraße 70 und Sanierung Breite Gasse 8, Neugestaltung Vilspromenade und Steg sowie Raiffeisengelände Pandurengasse angemeldet werden.

Anwesen, Hauptstraße 70

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Sanierung des Anwesens, Breite Gasse 8

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Raiffeisengelände in der Pandurengasse

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Neugestaltung Vilspromenade und Steg

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AWZ-HAHNBACH