Wichtige und interessante Informationen aus der Sitzung des Marktgemeinderates

Kindertagesstätte „Der gute Hirte“, Süß: Der Marktgemeinderat stimmte zu, dass sich alle Tarife um 15 Euro pro Monat erhöhen werden, was einer Kostensteigerung von 9 - 20 % entspricht.

Der Marktgemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung mit Stellungnahmen zu den Bebauungs- und Grünordnungsplänen des Baugebiets Süß-West II zu befassen. Weiter gab es eine Information über Beteiligungen des Marktes an Unternehmen des Privatrechts im Jahr 2022. Auch die Jahresrechnungen des Kinderhauses „Blumenwiese“ und Kindertagesstätte „Klapperstörche“ in Hahnbach waren weitere Themen sowie die Anpassung der Gebühren für die Kindertagesstätte „Der gute Hirte“ in Süß.

Ohne Einwände wurde von allen Behörden der Bebauungs- und Grünordnungsplan Süß-West II positiv beschieden

Auch Kreisheimatpfleger Rolf Georg Rupp hatte gegen die Maßnahme keine Bedenken, da eingetragene Bau- oder Bodendenkmäler nicht unmittelbar betroffen sind. Allerdings liege der Geltungsbereich der Planung genau zwischen zwei relativ großflächigen Bodendenkmälern in einer Entfernung von ca. 750 m in nordwestlicher und ca. 800 m in südöstlicher Richtung.

Dort wisse man von einer spätpaläolithische und mesolithische Freilandstation und einer vorgeschichtlichen Siedlung. Insgesamt sei bekannt, dass das Umfeld von Süß reich an Spuren zumeist vorgeschichtlicher Besiedlung sei. Das Vorhandensein von bislang nicht bekannten Bodendenkmälern im Bereich des Vorhabens könne daher nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden.

Aus diesem Grund, so der Kreisheimatpfleger, sollten alle Bodeneingriffe mit erhöhter Sorgfalt erfolgen. Die Überwachung der einschlägigen Arbeiten durch einen im Bereich vorgeschichtlicher Archäologie qualifizierten Mitarbeit wird empfohlen, um Bodenfunde, wie Fundamente, Grablegen, deutlich abgegrenzte Bodenverfärbungen u. ä. zu erkennen, einordnen, dokumentieren und bergen zu können. Dies nahm der Marktgemeinderat einstimmig wohlwollend zur Kenntnis.

Auch wurde eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung durch die untere Naturschutzbehörde grundsätzlich als gegeben angesehen.

Gemäß Art. 94 Abs. 3 GO hat der Markt Hahnbach jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Dies gilt auch für mittelbare Beteiligungen, soweit sie die Bagatellgrenze von 5 v.H. aller Anteile erreichen.

Der Beteiligungsbericht ist dem Marktgemeinderat vorzulegen und anschließend für jedermann zur Einsichtnahme auszulegen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist ortsüblich hinzuweisen. Diese erforderliche Mindestbeteiligung war für den Markt Hahnbach im Jahr 2022 bei folgenden Unternehmen gegeben:

  • Nahwärmeversorgung Markt Hahnbach GmbH
  • Kultur Markt Hahnbach GbR
  • AOVE Gesellschaft für regionale Entwicklung mbH und AOVE-BioEnergie eG

Der Marktgemeinderat nahm dies zu Kenntnis.

Die Vorlage der Jahresrechnung 2023 der Kindertagesstätte „Klapperstörche“ seitens des Bayerischen Roten Kreuzes, Amberg, ergab, dass für die betreuten 106 bzw. 107 Kinder ein Fehlbetrag von insgesamt 58.281,52 EUR besteht.

Vor allem bei den Personalkosten kam es zu erheblichen Überschreitungen. Des Weiteren fielen vor allem die Anschaffungen und die bezogenen Leistungen für Caterer, den externen IT-Dienstleister, die Fremdreinigung der Räume, sowie die Mieten höher aus als geplant.

Der 80-prozentige Anteil des Marktes Hahnbach am Defizit beläuft sich auf 46.625,22 EUR. Nach Abzug des vorgetragenen Überschusses aus dem Jahr 2022 in Höhe von 20.743,30 Euro hat nun der Markt Hahnbach ein Defizit in Höhe von 25.881,92 EUR auszugleichen.

Weiter wurde die Vorlage der Jahresrechnung 2023 des Kinderhauses „Blumenwiese“ behandelt. Der auf den Markt Hahnbach entfallende Anteil beträgt hier weitere 30.619,53 Euro. Auch dieser Betrag wird an das Bayerische Rote Kreuz, Amberg, überwiesen.

Mit Schreiben vom 26.04.2024 teilte die Kath. Kirchenverwaltung mit, dass für den Kindergarten „Der Gute Hirte“ in Süß ab 01.09.2024 eine Erhöhung der Kitagebühren vorgesehen ist. Dies wird durch gestiegene Energie-, Sach- und Unterhaltskosten sowie steigende Preise für Materialien und Dienstleistungen begründet. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2020. Der Marktgemeinderat stimmte zu, dass sich alle Tarife um 15 Euro pro Monat erhöhen werden, was einer Kostensteigerung von 9 - 20 % entspricht.

Auf Nachfrage zum aktuellen Sachstand des Glasfaserausbaus wurde bekannt gegeben, dass die ersten Entwürfe für ein Informationsschreiben bereits vorliegen und derzeit überarbeitet werden. Die Bevölkerung werde zeitnah über den aktuellen Stand informiert.

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