Konsortialvertrag für den Hahnbacher Windpark mit vier Windkraftanlagen unterzeichnet

Parallel zur offiziellen Bürgerinformation im Internet wurde am vergangenen Dienstag im Rathaus der Konsortialvertrag für den Hahnbacher Windpark mit vier Windkraftanlagen unterzeichnet

Ein Konsortialvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mehreren Beteiligten, die sich zur Durchführung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks zusammenschließen. „Dies ist ein weiterer nahtloser und enorm wichtiger Meilenstein für die regionale Energiewende, politische Kontinuität, Klimaschutz und regionale Unabhängigkeit“ betont Hahnbachs erster Bürgermeister Dominik Sachsenhauser.

Projektpartner sind der regional verankerte Unternehmer Markus Rösch aus Gebenbach und die Firma Windpower aus Regensburg mit den Geschäftsführern Clemens Reichl und Johannes Ehbauer, einem gebürtigen Mimbacher.

Die Anlagen sollen auf den rechtskräftigen Windvorranggebieten auf dem „Ochsenschlag“ (AS 52) und dem „Laubberg“ (AS 53) entstehen. Dies ist der Bergrücken, der parallel zur Straße von Hahnbach in Richtung Amberg verläuft

Sachsenhauser verweist darauf, dass dafür über zwei Amtszeiten hinweg und parteiübergreifend ein breiter politischer zukunftsweisender Konsens erarbeitet worden ist. Ehbauer und Reichl von „Windpower“ ergänzen, dass sie bereits 40 Windräder bei Neumarkt erfolgreich entwickelt und gebaut haben. Derzeit entstünde zudem ein zukunftsweisender Batteriespeicher und ein Wasserstoffprojekt bei Pilsach, ebenfalls im Landkreis Neumarkt.

Der nächste Schritt ist nach der Unterzeichnung des Kooperationsvertrags die Genehmigung durch das Landratsamt.

Für Ende 2027 seien öffentliche Informationen mit dem Angebot von Bürgergenossenschaften und die Errichtung der circa 150 Meter hohen Windräder ist für 2028/9 geplant.

Bereits am 18. November 2025 hatte der damalige Marktgemeinderat die öffentliche, europaweite Ausschreibung für das Vorhaben einstimmig auf den Weg gebracht. Nach der Kommunalwahl führte der neu formierte Marktgemeinderat diesen Kurs nahtlos fort. In der Sitzung am 29. Juli 2026 stimmte das Gremium unter dem Vorsitz des neuen Ersten Bürgermeisters Dominik Sachsenhauser dem Ausschreibungsergebnis sowie der Unterzeichnung des Konsortialvertrags wiederum einstimmig zu.

Als Argument wurde auch die Wertschöpfung dank das Regionalwerks vor Ort angeführt.

Besonderes Augenmerk lege der Markt Hahnbach zudem auf den wirtschaftlichen Nutzen für die eigene Bevölkerung.

Als eine von sieben Gründerkommunen des Regionalwerks Amberg-Sulzbach der AOVE-Gemeinden sei es oberstes Ziel, die Energieerzeugung in kommunaler Hand zu behalten und als gestaltender Akteur der Region aufzutreten.

„Die Bundes- und Landespolitik setzt uns Gemeinden beim Ausbau erneuerbarer Energien massiv unter Druck“, betont Erster Bürgermeister Dominik Sachsenhauser und fährt fort: „Die Frage ist daher längst nicht mehr, ob Windräder in unserer Region gebaut werden, sondern von wem. Als Markt Hahnbach treten wir gemeinsam mit dem AS-Regionalwerk bewusst als aktiver Gestalter auf. Nur so können wir den Ausbau für unsere Bürger verträglich halten und die wirtschaftliche Wertschöpfung dauerhaft in unserer Heimat sichern.“

Der nächste Schritt wird nun die technische Detailprüfung und die wirtschaftliche Bürgerbeteiligung sein

Da es sich um vier Windkraftanlagen auf bereits rechtskräftig ausgewiesenen Vorrangflächen handelt, durchläuft das Vorhaben das gesetzlich vorgesehene, immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (BImSchG). Da die grundlegende Beteiligung der Öffentlichkeit und die Abwägung aller übergeordneten Belange bereits im Zuge der Regionalplanung stattgefunden haben, handelt es sich hierbei um ein beschleunigtes Verfahren zur technischen Detailprüfung. Hierbei werden primär die exakten Schall- und Schattenwurfgutachten zum Schutz der direkten Anwohner geprüft.

Der Bürgermeister versichert zudem, dass der Markt Hahnbach diesen Prozess weiterhin transparent begleiten werde.

Die aktive Bürgerbeteiligung verlagere sich nun zusätzlich auf die wirtschaftliche Ebene und das Regionalwerk Amberg-Sulzbach werde Modelle ausarbeiten, damit sich die Bürgerinnen und Bürger vor Ort finanziell direkt an den Windkraftanlagen beteiligen können. Für Rückfragen stehe er und auch die Geschäftsführung der Gemeindeverwaltung sowie das Regionalwerk Amberg-Sulzbach zur Verfügung.

Vorgeschichte zu den Windrädern ist der gesetzliche Startpunkt, nämlich das Bundes-Wind-an-Land-Gesetz von 2023

Dieses Gesetz verpflichtet die Bundesländer, verbindliche Flächenziele für die Windenergie auszuweisen. Für Bayern bedeutet dies, dass schrittweise insgesamt 1,8 % der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen sein müssen, für den Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord nach derzeitigen Planungen sogar 2,1%.

Das Gesetz bezweckt eine deutliche Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren in diesen Sondergebieten.

Dann ist da die Umsetzung in der Region: In einem vielstufigen, behördlichen Abwägungsprozess untersuchte die Regierung der Oberpfalz potenzielle Flächen auf Kriterien wie Windgeschwindigkeiten (Windhöffigkeit), Siedlungsabstände, Naturschutz, Denkmalschutz und militärische Belange.

Im Gemeindegebiet Hahnbach wurden im Zuge dieses Verfahrens ursprünglich drei potenzielle Vorranggebiete geprüft

  • Zuerst einmal der Süßer Berg (ehemals AS 51), doch diese Fläche wurde nach eingehender Prüfung und aufgrund von unüberwindbaren Konflikten mit militärischen Belangen der Bundeswehr und der US-Streitkräfte komplett aus der Planung genommen.
  • Dann stellte die behördliche Umweltprüfung fest, dass der Ochsenschlag (AS 52), ein rund 13 Hektar großes Wirtschaftswaldgebiet südöstlich von Schalkenthan, keine unauflösbaren Konflikte mit dem Naturschutz oder der Wasserwirtschaft ergebe.
  • Als drittes erfüllte schließlich der Laubberg (AS 53) die harten Kriterien der Raumordnung. Die beiden sind nun rechtlich bindende Windvorranggebiete und innerhalb dieser Flächen sind Windkraftanlagen gesetzlich privilegiert.

Der Markt Hahnbach begleitete dieses gesamte Verfahren von Beginn an kritisch und forderte zum Schutz der Wohnbevölkerung vehement die Einhaltung eines Mindestabstands von 1.000 Metern zu allen Ortsrändern bzw. bewohnten Gebäuden.

Für Bürgermeister und Gemeindeverwaltung waren und sind offene Kommunikation und Bürgerbeteiligung von Anfang an wichtig

Die Planungsunterlagen, Gutachten und detaillierten Steckbriefe zu den Gebieten AS 52 und AS 53 lagen öffentlich für jedermann aus. Jeder Bürger hatte die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände einzureichen. Auch die mediale Begleitung war über Jahre hinweg fortlaufend, zeitnah und detailliert gegeben. Zudem war der Windpark fester Bestandteil des zurückliegenden Kommunalwahlkampfs aller lokalen Parteien und wurde offen thematisiert und diskutiert.

Um zu verhindern, dass private, überregionale Investoren die rechtskräftigen Flächen aufkaufen und die Gewinne aus der Hahnbacher Windkraft abziehen, hat der Markt Hahnbach gemeinsam mit sechs weiteren AOVE-Kommunen (Edelsfeld, Freudenberg, Gebenbach, Hirschau, Poppenricht und Vilseck) das Regionalwerk Amberg-Sulzbach gegründet.

Die Erträge fließen somit direkt zurück in den Haushalt der Gemeinde, um lokale Infrastruktur, Schulen und Vereine zu finanzieren. Zudem entwickelt das Regionalwerk derzeit neben weiteren Energieerzeugungsanlagen exklusive finanzielle Beteiligungsmodelle für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Bürgermeister und Gemeindeverwaltung versprechen, das anstehende Genehmigungsverfahren „mit möglichst großer Transparenz zu begleiten“. Zeitnahe Informationen, auch über eine Bürgerbeteiligung, erarbeitet das Regionalwerk Amberg-Sulzbach.

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