Hahnbach: Informationen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Sehr zufrieden zeigten sich die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses in ihrer Sitzung über die Bautätigkeit in der Gemeinde.

  • Zum Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wurde die Einziehung einer Teilstrecke der Ortsstraße Nr. 23 in Ursulapoppenricht ohne Gegenstimme verfügt, da sie ihre Verkehrsbedeutung verloren habe.

 

  • In einer Bauvoranfrage beabsichtigt Manuel Rössner aus Ammerthal die Errichtung eines Wohnhauses im Bereich Mausdorf südlich der Ortsstraße zwischen Mimbach und Mausdorf. Da das Grundstück eindeutig im Außenbereich liegt wurde mit 9:1 Stimmen nicht zugestimmt.

Einstimmig wurden genehmigt:

  • Der Antrag von Helmut Janner aus Ursulapoppenricht zum Anbau eines Vordaches an die Garage und eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ursulapoppenricht hinsichtlich der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze. - Errichtung eines Carports von Christian Hößl in Kienlohe.

 

  • Neubau eines Carports mit zwei PKW-Stellplätzen von Reinhard und Rita Neißwirth in der Gartenstraße.

 

  • Errichtung eines Doppelcarports von Inge Heidenreich im Marktgraben.

 

  • Neubau eines Carports von Karl-Heinz Geilersdörfer in Luppersricht.

 

  • Ausbau des Dachgeschosses über dem Nebengebäude von Alexander und Tobias Stauber in Ursulapoppenricht. Das anfallende Abwasser ist in die Kanalisation einzuleiten.

 

  • Bauantrag von Ronald und Elisabeth List für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage/Carport und einen Schuppen in Irlbach. Die Erschließung obliegt nach den Regelungen des Erschließungsvertrages dem Bauherrn.

 

  • Nobert Augsberger beantragt die Erweiterung der bestehenden Lagerhalle in der Alten Dorfstraße in Ursulapoppenricht. Die Fundamente sind als Punktfundamente so auszuführen, dass keines in der Leitungstrasse zu stehen kommt und eine Beschädigung der Leitung ausgeschlossen werden kann. Im Fall von Unterhaltsarbeiten an der Leitung innerhalb des Gebäudes sind Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen. Für die Überbauung ist eine Überbaurente in Höhe von einmalig 635,- Euro zu entrichten.

 

  • Thorsten Kräker beabsichtigt in einer Bauvoranfrage die Aufstockung der Werkhalle um ein Geschoss für eine Betriebsinhaberwohnung im Gewerbegebiet Am Fischweg. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Laubbberg-Süd bezüglich der Baugrenze sowie eine Ausnahme bezüglich eines zulässigen Wohnhauses für den Betriebsinhaber wird ausgesprochen.

 

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