Marktgemeinderat Hahnbach bewältigt Mammut-Tagesordnung
Reichlich Sitzfleisch und ausdauernde Konzentration war für die Ratsherren und Damen mit einigen Zuhörern zur Bewältigung der Mammuttagesordnung der Gemeindratssitzung gefragt. Nicht weniger als 75 Minuten forderte der erste Tagesordnungspunkt.
Zur 22. Änderung des Regionalplanes Oberpfalz-Nord über die Fortschreibung des Teilabschnitts „Windenergie“ musste Stellung genommen werden.
Tekturkarte Windkraft, Entwurf 17. September 2012, Blatt 5, Regionalplan Oberpfalz-Nord
Folgende begriffliche Unterscheidungen sind dabei von Bedeutung:
- Vorranggebiete definieren Flächen, in denen Windkraftanlagen Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen genießen
- Vorbehaltsgebiete beschreiben Räume, innerhalb denen die Funktion der Windenergienutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt
- Ausschlussgebiete legen Areale fest, in denen raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen und damit auch nicht privilegiert sind
Von der Verwaltung wurde ein ausführlicher Beschlussvorschlag ausgearbeitet. Alle Fraktionen konnten sich grundsätzlich damit einverstanden erklären.
Darin werde ein Abstand von 1.000 m zu bewohnten Objekten gefordert. Dies gelte für alle Vorrang/Vorbehaltsflächen oder regionalplanerisch nicht belegte Bereiche auf dem Gemeindegebiet oder an das Gemeindegebiet angrenzend.
Für die von fünf Vorbehalts- und Vorranggebieten von Norden, Osten und Süden „umzingelten“ Ortschaften Unter- und Oberschalkenbach, Adlholz und Ölhof wurde, auch wegen der optisch bedrängenden Wirkung, ein Verzicht auf einzelne Bereiche, alternativ eine erhebliche Vergrößerung des Abstands gefordert.
Um das Wasserschutzgebiet im Bereich der Quellen im Tannenschlag und des Brunnens in der Klingelleite soll das Ausschlussgebiet ausgeweitet werden.
Der regionalplanerisch nicht belegte Bereich um den Frohnberg ist als Ausschlussgebiet darzustellen, da Windkraftanlagen in diesen tiefer liegendem Waldgebiet die sich in der Landschaft abzeichnenden Erhöhungen des Frohnberges und des Annaberges mit ihren Wallfahrtskirchen beeinträchtigen würden.
Der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sowie der Regierung der Oberpfalz bzw. dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zum Thema Landschaftsschutz sollte zu diesem Aspekt deshalb eine besondere Bedeutung zukommen.
Für Stromlieferungen an kommunale Liegenschaften und Anlagen ist für 2014 bis 2016 eine Ausschreibung für einen Dienstleistungsvertrag erforderlich. Dazu wird vom Bayerischen Gemeindetag eine sogenannte Bündelausschreibung angeboten. Die Firma KUBUS GmbH ist derzeit der einzige Anbieter eines elektronischen Ausschreibungsportals für die öffentliche Hand.
Dabei habe die Gemeinde zu entscheiden, ob sie zu 100 % Ökostrom oder „Normalstrom“ beschaffen will. In letzterem sei bereits ein Anteil von ca. 25 % aus Erneuerbaren Energien enthalten. Die CSU- und Freie Wähler-Fraktionen plädierten für den Bezug von „Normalstrom“, da nicht sicher gestellt sei, dass bei einer von der SPD-Fraktion gewünschten Ökostrombeschaffung auch solcher nach Hahnbach fließen werde.
In der Abstimmung wurde Bürgermeister Hans Kummert ermächtigt, im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der KUBUS Kommunalberatung zur Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie abzuschließen.
Die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für die Jahre 2014 bis 2016 werde auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle übertragen. Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion soll im Rahmen der Bündelausschreibung Normalstrom beschafft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen.
Von der Katholischen Kirchenstiftung wurden die Jahresrechnungen für die Kindergärten in Hahnbach und Süß vorgelegt.
Bei der Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen und Ausgaben wurde für den Kindergarten Hahnbach ein ungedeckter Bedarf von 2.398,79 Euro und für den Kindergarten Süß ein ungedeckter Bedarf von 7.065,50 Eur errechnet.
Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Markt Hahnbach und der Kirchenstiftung Hahnbach von 2008 werden 80 % des Betriebskostendefizits vom Markt Hahnbach übernommen. Die Haushaltspläne beider Kindergärten für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurden genehmigt.
In einem Antrag forderte die SPD-Fraktion im Hinblick auf die kommenden Wahlen die Wahlwerbung in Plakatform verbindlich durch eine örtliche Vorschrift zu regeln. Um sich über gesetzliche Vorgaben und Regelungen in anderen Kommunen informieren zu können und zur Ausarbeitung einer Beschlussvorlage wurde die Angelegenheit zurückgestellt.
Zur Übertragung der Straßenbeleuchtung mit Wirkung zum 01.01.2013 auf die Nahwärmeversorgung Markt Hahnbach GmbH bestehen seitens der Kommunalaufsicht beim Landratsamt keine grundlegenden Einwände. Um noch in den Genuss von kurzfristigen Fördermitteln für die Umrüstung auf LED-Lampen zu kommen war eine Entscheidung über den künftigen Träger der Straßenbeleuchtung notwendig. Die Abwicklungsmodalitäten und der künftige Betrieb werden in einer Vereinbarung zwischen beiden Beteiligten geregelt.
Zur Frage von Hermine Koch (SPD) nach den Eintragungszeiten für das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren sicherte der Bürgermeister eine bürgerfreundliche Handhabung zu.
Informationen zur Windkraftnutzung können Sie auch hier abrufen.
Auszug aus Tekturkarte Windkraft, Regionalplan Oberpfalz-Nord, regionalplaniersich nicht belegte Bereiche sind im Gebiet des Marktes Hahnbach grünlich/grau schraffiert dargestellt
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