BJV: "Artgerechte Winterfütterung des Wilds hat mehrere Vorteile"
Wenn draußen ein eisiger Wind bläst und dicke Schneeflocken fallen, werden landauf, landab Futterhäuschen vor den Fenstern und in den Vorgärten der Wohnhäuser aufgestellt. Dazu wird in den Bau- und Supermärkten eine Vielfalt von Futterhäuschen und Futter angeboten.
Für die Kinder ist es immer faszinierend, Meisen, Zaunkönig und Co. aus nächster Nähe beobachten zu können. Während das Füttern der Vögel in der kalten Jahreszeit für jedermann selbstverständlich ist, werde nach Information des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) alle Jahre wieder die Forderung laut, dass der Tisch für die Wildtiere, insbesondere das Rehwild, ungedeckt bleiben soll.
Sogar ein generelles Verbot der Notzeitfütterung werde von verschiedenen Seiten gefordert. Fütterungen seien aus biologischer Sicht nicht sinnvoll, da beispielsweise Rehe im Winter über entsprechende Anpassungsmechanismen verfügen, hieße es kürzlich in einem Gesetzentwurf. Laut BJV soll diese Forderung von der Bundesregierung allerdings nicht weiter verfolgt werden. Und das sei gut so, findet auch Franz Erras als 2. Vorsitzender des Landesjagdverbandes Bayern, Kreisgruppe Amberg.
Ständig werde der Jagddruck auf das Rehwild erhöht und die Abschussquoten in die Höhe getrieben. Und dann sollen die Rehe mit der angeführten Begründung eine „Hungerkur“ verordnet bekommen. Aus der Sicht des BJV könnten die Tiere in unserer Kulturlandschaft, die Wanderungen des Wilds kaum mehr zulasse, bei Schneefall vielerorts nicht genug Nahrung finden.
Außerdem steige durch die vielen Beunruhigungen, z.B. durch Jogger und Reiter in den Wäldern, ihr Energiebedarf. Wenn sie ungestört blieben, kämen sie leichter und ohne Hilfe über den Winter. Es stehe fest, dass bei geschlossener und gefrorener Schneedecke die Tiere auch durch das Scharren mit den Hufen nicht mehr an die Nahrung kommen und somit gefüttert werden müssen.
Eine artgerechte Winterfütterung, wie sie der BJV immer wieder fordere, habe mehrere Vorteile: Sie verhindere Schäden im Wald durch Wildverbiss und helfe den Tieren über die harten Wintermonate. Gerade in Bayern mit seinen unterschiedlichen Höhenlagen vom Hoch- über das Mittelgebirge bis zum Flachland können nur die Jägerinnen und Jäger vor Ort über die Notwendigkeit einer Fütterung entscheiden.
Die Verpflichtung durch das Bayerische Jagdgesetz, indem Revierinhaber in Notzeiten für eine angemessene Wildfütterung zu sorgen und die dazu erforderlichen Anlagen zu unterhalten, habe sich nach Ansicht des BJV bewährt. Eine Änderung könne weder im Sinne des Tierschutzes noch des Waldschutzes akzeptiert werden.
So wie Franz Erras in seinem Revier, kümmern sich viele seiner Jägerkameraden um das Wohl der Wildtiere
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