Neubau, Sanierung oder Renovierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung geplant?
Planen Sie einen Neubau, eine Renovierung oder Sanierung Ihrer Wohnung, dann sollten Sie Kriterien für altersgerechtes Wohnen in Ihre Planungen mit einbeziehen. Denn Ihre Investitionen sind langfristig ausgerichtet und sollten Ihnen in späteren Jahren dienlich und nicht hinderlich sein. Eine entsprechende Beratung lohnt sich daher in jedem Fall!
Suchen Sie eine Mietwohnung, dann nehmen Sie frühzeitig als Mieterin, Mieter mit den Vermietern Kontakt auf und klären Sie, ob in naher Zukunft in der zu beziehenden Wohnung bauliche Veränderungen vorgesehen sind oder wie sie zu einer individuellen Anpassung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses stehen.
- Beachten Sie dabei auf jeden Fall, dass bauliche Wohnungsanpassungen in einer Mietwohnung nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters oder der Vermieterin erlaubt sind.
- Klären Sie auch, ob evtl. Rückbauverpflichtungen bestehen. Nach Möglichkeit sollten diese vermieden werden, da dadurch die Wohnung auch aufgewertet wird.
- Fragen Sie, ob sich die Vermieter gegebenenfalls finanziell an den geplanten Maßnahmen beteiligen. Dies ist vorstellbar, wenn dadurch die Wohnung aufgewertet wird und die ausgeführten Maßnahmen auch einer Nachmieterin oder einem Nachmieter zu Gute kommen.
Beachten Sie auch, dass Sie Möglichkeiten der Finanzierung bereits in Ihre Planungen mit einbeziehen, denn evtl. erforderliche Anträge auf finanzielle Hilfen müssen bereits vor Baubeginn gestellt werden.
Möglichkeiten der Finanzierung werden wir Ihnen in einer unserer nächsten Wohnanpassungsinformationen aufzeigen.
Falls Sie in einer größeren Wohnsiedlung oder -einheit wohnen, besteht evtl. die Möglichkeit, zu gegebener Zeit innerhalb der Wohneinheit, -siedlung in eine hindernis-, barrierefreie Wohnung umzuziehen.
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