Präsentation eines Mehr-Punkte-Programms für den Freistaat Bayern

Bei der Fachtagung "Auf Gedeih und Verderb? Wohnen und Soziales im ländlichen Raum" wurde ein vier-Punkte-Programm "Wohnen und Soziales im ländlichen Raum" zur Umsetzung des Aktionsplans demographischer Wandel "Aufbruch Bayern" der Staatsregierung - ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Oberfrankens", verabschiedet.

Die kleinteilige Vielfalt ist ein herausragender Charakter Oberfrankens, Teils seines Charmes und seiner lLebensqualität. Wo diese Vielfalt schwindet, wo kleinere Städt und Gemeinden zu veröden drohen, da schwindet auch das spezifische Oberfrankens, da geht Heimat verloren.

Wo es jedoch gelingt, die Herausforderung des demograhischen Wandels zu gestalten, bleibt die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes erhalten. Die Bayerische Staatsregierung erkennt zurecht in ihrem Aktionsplan: "Die landespolitische Zukunftsaufgabe besteht darin, gute Rahmenbedingungen für keliner werdende Kommunen und Teilräume zu schaffen."

Vor diesem Hintergrund wird ein ineinandergreifendes Gesamtkonzept gefordert:

Bezahlbare, barrierefreie, energieeffiziente Wohnungen für Jung und Alt mit und ohne Behinderung.  Auch wenn es insbesondere im nördlichen Oberfranken Leerstände gibt, es fehlen die richtigen Wohnungen.

Dies erfordert eine spezifische Wohnraumförderung, die die Differenz zwischen den gleichen,  nicht selten höheren Baukosten und den gravierend niedrigeren Mieten bei unterdurchschnittlichen Einkommen im Vergleich zu den Ballungsräumen in Form eines echten Zuschusses ausgleicht und mit den Einkommensgrenzen der besonderen Situation von pflegebedürftigen und schwerstbehinderten Menschen gerecht wird.

Quartiers-Gemeindemanagement ist als kommunale Aufgabe langfristig auf staatliche (Lan/Bund) Förderung angewiesen. Die bisherige Projektförderung für 1 bis 3 Jahre ist nicht ausreichend, um nachhaltig wirksam zu werden. Im Sinne einer integrierten Gemeindentwicklung (Wohnen, Soziales, Wirtschaft und Infrastruktur) ist Qartiermanagement zwingend erforderlich.

Ein erster Schritt sollte die Wiederaufnahme des Modellvorhabens "Soziale Stadt" sein. Vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen und dem Grundgesetz und im bayerischen Landesentwicklungsprogramm formulierten Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist für die Zukunft6 die gesetzliche Ausgestaltung als Pflichtaufgabe notwendig.

Die volle Refinanzierung der tarifbedingten Kosten der ambulanten Pflege/Familienpflege und eine Anpassung der Vergütungs-Systematik an das tatsächliche Leistungsgeschehen!

Mit der ambulanten Pflege steht ein flächendeckendes, kudennahes und effektives Versorgungsnetz zur Verfügung. Zwischenzeitlich sind die landesweiten Vergütungen soweit von den tariflichen Entwicklung abgekoppelt, dass jeder neue Kunde das Defizit des Dienstes erhöht. Leistungserbringung wird finanziell abgestraft! Zudem ziehen sich viele Kommunen zunehmend aus der Investitionskostenförderung zurück.

4. Geeignete Räume für Begegnung, Beratung und Unterstützung vor Ort.

Anmerkung der Redaktion: Auch in der Oberpfalz sind die Probleme vorhanden. Wir von "awz-hahnbach.de" unterstützen das vier Punkte Programm.

 

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