24.07.2010 | Bau- und Umweltausschuss genehmigt und lehnt ab

Zehn Anträge im Bauwesen und eine Weg-Einziehung hatte der Bau-und Umweltausschuss bei seiner Sitzung im Rathaus zu behandeln

Folgende Bauanträge genehmigte das Gremium einstimmig und ohne irgendwelche Einwände: Den Neubau eines Holzschuppens von Bernhard Krieger; Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses von Christian Limbeck; Ausbau eines Dachgeschosses mit Errichtung eines neuen Dachstuhls und von zwei Schleppgauben in Mimbach von Anton Kohl; Neubau einer offenen Holzlege mit Photovoltaik-Anlage von Josef Ritter sowie Aufstockung eines Wohnhauses von Josef Adam in Süß.

Der Bauantrag von Beate Meier zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ölhof erhielt eine 9:2 Zustimmung mit einigen Auflagen: Firstrichtung gemäß Bebauungsplan, Gleichheit von Dachform und -Neigung  zwischen Garage und Wohnhaus. Sind diese Bedingungen erfüllt, erfolgen entsprechende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ölhof.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hahnbach-West gab es für das Vorhaben von Elisabeth Käufl (Wohnhaus-Neubau mit Carport) für Dachform und Baugrenze. Außerdem Carport-Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens einen halben Meter und Absenkung des Gehweges wegen Carport-Zufahrt.

Der Bau-Antrag von Hans Eckhard Hiltl zum Neubau eines Einfamilienhauses in Mimbach mit Garage, Carport und Werkstatt erhielt keine Zustimmung. Der Bauwerber soll einen neuen Bauantrag stellen in Anlehnung an den entsprechenden Bebauungsplan.

Zustimmung erhielt der Antrag von Peter Hubmann, Schalkenthan zum Bau von drei Fertigteilgaragen und dem Anbau einer Garage. Allerdings muss die westliche Garage eine Torantriebsautomatik  erhalten.

Von Steffen Weber lag ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hahnbach-West vor. Ein Lärm-und Sichtschutzzaun mit entsprechender Art und Höhe der Einfriedung darf errichtet werden.

Am Ende beschloss der Bau- und Umweltausschuss die Einziehung eines 55 Meter langen Teilstückes des öffentlichen Feld-und Waldweges Nr. 40, da keine Verkehrsbedeutung mehr dafür besteht.

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