Herkunftsangabe bei Fleisch – mehr Transparenz für Verbraucher
Ab 1. April 2015 muss bei frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch der Ort der Aufzucht und Schlachtung gekennzeichnet werden. Beispielsweise steht nun auf der Verpackung „Schweinefilets, aufgezogen in Italien, geschlachtet in Deutschland“.
Damit kann nun jeder Verbraucher selbst entscheiden, ob er Fleisch bestimmter Herkunft kaufen möchte, so Silke Gulder, Ernährungsreferentin beim VerbraucherService Bayern.
Die Auslobung von z.B. „Ursprung: Deutschland“ ist zulässig, wenn die Tiere in einem Land geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden. Werden die Tiere in mehreren Ländern aufgezogen gilt eine andere Kennzeichnung, beispielsweise „aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU bzw. in mehreren Nicht-EU-Ländern“.
Aus Sicht von Silke Gulder verwirrt jedoch die Sonderregelung bei gemischtem Hackfleisch. Beträgt beispielsweise der Rindfleischanteil weniger als 50 Prozent, entfällt die Rindfleischetikettierung und es ist nur die Herkunftsinformation für den Schweinefleischanteil erforderlich.
Der VerbraucherService Bayern fordert daher, dass die Herkunft von Rind- und Schweinefleisch unabhängig vom Mischverhältnis angegeben werden muss.
Weitere Informationen zum Thema Herkunftsangabe bei Fleisch erhalten Sie in der Beratungsstelle Regensburg, Frauenbergl 4, Tel. 0941/563458 oder unter www.verbraucherservice-bayern.de.
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