Hahnbach: Informationen aus der Marktgemeinderatssitzung
Nicht in gewohnter Einigkeit verlief die in den Ferien zusätzlich anberaumte Sitzung des Marktgemeinderates.
Bei der Wiedervorlage eines Bauantrags auf Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Ursulapoppenricht, Vordere Giertloh 1, stimmten die Räte der Freien Wähler (FW) wegen der Vielzahl der erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegen das gemeindliche Einvernehmen.
Vorab sah sich der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung deshalb und wegen der fehlenden Nachbarunterschriften nicht in der Lage, dem Vorhaben zuzustimmen.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Abweichungen:
• Dachneigung von 22° anstatt 35° bis 48°
• Begrüntes Flachdach für das Nebengebäude – Flachdächer nicht zulässig
• Baukörper E + 1 anstelle E + D
• Wandhöhe des Hauptgebäude und Grenzlänge des Nebengebäudes
Von der CSU-Fraktion wurde für die Genehmigung die Reduzierung der Höhenlage des Gebäudes von Oberkante Fußboden zur natürlichen Oberkante Gelände um etwa 50 cm beantragt.
Aus der Sicht der FW werde mit der Entscheidung ein Präzedenzfall geschaffen. Zudem könne man sich mit diesem Vorgehen den Aufwand zur Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes ersparen.
Aus der Sicht des Bauamtes des Landratsamtes Sulzbach-Rosenberg komme es bei einer Befreiung neben städtebaulichen Gründen darauf an, ob die in Frage kommenden Festsetzungen des Bebauungsplanes aus nachbarschützenden Gründen gewählt wurden. Dies sei nicht der Fall.
Deshalb gab die Mehrheit des Marktgemeinderates mit der Maßgabe der Änderung der Höhenlage grünes Licht für den Bauantrag, zumal ähnliche Befreiungen bei zwei anderen Vorhaben in diesem Baugebiet schon ergangen sind.
In der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Hahnbach wurde wegen dem Wegfall des Löschgruppenfahrzeugs LF 8 und der Beschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20 zum September 2015 eine Anpassung notwendig. Der Kilometersatz wird deshalb von 6,10 Euro auf 7,94 Euro angehoben. Die Ausrückungskosten (Stundensatz) von 102,05 Euro für das LF 8 wird für das HLF 20 mit einem Stundenansatz von 143,15 Euro ersetzt. Die neuen Pauschalsätze treten zum 15. September 2015 in Kraft.
In einer Versammlung aller Feldgeschworenen des Gemeindebereiches wurden als Obmann Florian Strobl, Hahnbach und als Stellvertreter Thomas Dotzler sen,, Mimbach gewählt. Für die seit 1999 Ausgeschieden wurden mittels einer Nachwahl dem Marktgemeinderat für die Gemarkung Hahnbach: Günter Winter, Adlholz//Großschönbrunn (= Ölhof): Georg Siegler und Robert Neiswirth, Iber: Georg Kohl, Konrad Hofmann, Reiner Abredat und Matthias Dobmeier, Kötzersricht: Christian Schuller und Georg Rauch jun., Mimbach: Georg Forster und Johann Dietrich jun., Süß/Irlbach: Hans Freitag, Josef Sichelstiel jun. und Christhopher Hubmann zu Bestellung vorgeschlagen. Sie werden in die nächste Marktgemeinderatssitzung zur Vereidigung eingeladen.
Zur Genehmigung der Konzeptendfassung für die Ertüchtigung des Ländlichen Kernwegenetzes im Gebiet der ILE AOVE teilte Bürgermeister Bernhard Lindner mit, dass die ursprünglich vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zur Verfügung stehende Fördersumme von 10,0 auf nunmehr 7,0 Millionen Euro reduziert wurde. Dies bedeute für Hahnbach den Rückgang von 1,1 auf 0,75 Millionen Euro.
Aufgrund der Mittelreduzierung für eine Umsetzung sind im Gemeindebereich die Wege Nr. 26 Mimbach – AS 31, Nr. 31 Mausdorf – Gebenbach, Nr. 41 Hahnbach – Kümmersbuch und Nr. 42/1 Hahnbach – Süß vorgesehen. Die Ausbaubreite soll 3,50 m betragen. Den kostenmäßigen Eigenanteil der Gemeinde, in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten, zzgl. der nicht förderfähigen Kosten (Grunderwerb), trägt der Markt Hahnbach.
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