Mit reichlich unangenehmer Thematik hatte sich der Bau- und Umweltausschuss auseinanderzusetzen
In einer Ortsbesichtigung machte sich der Bau- und Umweltausschuss des Hahnbacher Gemeinderates ein Bild von der Unterhaltsproblematik mit Spitzahorn-Bäumen. Ihr erheblicher Samenabwurf von bis zu 100 Sämlingen pro Quadratmeter sei eine nahezu unzumutbare Belastung für die Eigentümer der Anliegergrundstücke.
Entsprechend eines Vorschlages eines Fachunternehmens wurde mit 10:1 Stimmen entschieden, im Bereich der Amberger Straße zwei Spitzahornbäume aufgrund des vorhandenen privaten Baum- und Strauchbewuchses ohne Ersatz und im Bereich Frohnbergstraße – Ecke Birkenweg einen Baum zu entfernen und durch die Anpflanzung einer Säulenhainbuche zu ersetzen.
Bei einer weiteren Besichtigung ging es um die Wiedervorlage des Antrages auf Vorbescheid eines eingeschossigen Wohnhauses mit flach geneigten Dach und vorgesetzter Attika in Dürnsricht 8.
Das Landratsamt teilte dazu in einer Stellungnahme mit, dass die Frage des „Einfügens“ des Bauvorhabens in die Eigenart der näheren Umgebung nicht durch die Dachform oder Dacheindeckung definiert wird. Das gemeindliche Einvernehmen für die Bauvoranfrage wurde erteilt, aber aufgrund der örtlichen Lage die Errichtung eines Satteldaches mit ortsüblicher Dachneigung empfohlen.
Zum Bauantrag für die Errichtung einer Dachgaube in zimmermannsmäßiger Ausführung in Hollergasse 8, Ursulapoppenricht, wurde festgestellt, dass die im Bebauungsplan festgesetzte Ansichtsfläche von max. 1,50 Quadratmeter wesentlich überschritten, die Verkleidung nicht der Dacheindeckung angepasst ist und ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung errichtet wurde.
Mit 9:2 Stimmen wurde mit Missbilligung des Gremiums der vorzeitigen Errichtung ohne Baugenehmigung der Bau der Schleppgaube nachträglich das gemeindliche Einvernehmen erteilt und von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ursulapoppenricht 3 Nord befreit.
Die Einziehung einer Teilstrecke des Rohrgrabenweges in der Gemarkung Ursulapoppenricht wurde verfügt und die neu hergestellte Teilstrecke zum öffentlichen Feld- und Waldweg gewidmet.
Zu den Bauanträgen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Marktgraben 2 und eines Einfamilienhauses im Marktgraben 4 wurden mit der Zustimmung die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Röthelwiesen“ hinsichtlich eines gering erhöhten Kniestocks, der Dachfarbe anthrazit anstelle naturrot und einem Flachdach anstelle eines Satteldaches für die Doppelgarage ausgesprochen.
Zur Errichtung eines verfahrensfreien Gartenhäuschens außerhalb des Baufensters in der Andreas-Raselius-Straße 1 wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hahnbach Süd III entsprochen.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Mimbach Süd für die Errichtung eines Unterstellplatzes als Wetterschutz für Warenlieferungen in Mimbach 57 wurde zugestimmt, sofern die erforderlichen Nachbarunterschriften beigebracht werden.
Ohne weitere Bemerkungen wurde das gemeindliche Einvernehmen für folgende Bauanträge erteilt
- Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle in Bühlgasse 3, Iber, und der Abbruch eines bestehenden Gebäudeteils
- für einen Teilausbau des Dachgeschosses im Anwesen Höhengauer Weg 14
- zum Neubau eines Schuppens an das Bestandsgebäude im Unteren Bahnweg 8
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