Frage nicht nur an die Hahnbacher: Wer möchte immer noch lieber in der „guten alten Zeit“ leben?

„Gut leben“, das wollten die Hahnbacher schon immer. Bürgermeister Bernhard Lindner und die Räte des Marktes tun das Ihre dazu. So gibt es wohl nur wenige, welche der „guten alten Zeit“ nachtrauern. Dass diese in fast jeder Hinsicht gar nicht so gut war, zeigen Dokumente nicht nur aus dem Mittelalter.

Das Amberger Tor, eines der Wahrzeichen Hahnbachs, hätte wohl viel zu erzählen, wenn es reden könnte

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Die Heimatpflegerin Marianne Moosburger hat dazu drei Aspekte näher angeschaut: nämlich die Steuern, dann die Hygiene, die Verteidigung des Marktes und auch die Justiz

Wer heute gerne jammert über die Steuerlast und manche „ach so schlimme Abgaben“, weiß oft nur von der obligatorischen Abgabe des 10ten an z.B. lagerbarem Getreide. Dies war sicher auch eine Vorsorge „für harte Zeiten“ und viele Zehentstadel, unter anderem in Amberg oder Regensburg, zeugen heute noch sichtbar davon. Doch leider war es damit noch lange nicht beschieden und die Gemeinwesen, natürlich auch der Rat von Hahnbach, erhoben viele weitere Zölle und Gelder von ihren Bürgern.

Üblich waren laut Benno Hubensteiners „Bayerische Geschichte“ aber auch noch  das Weggeld oder die Zölle, von denen alte Zollhäuser, wie z.B. in Sulzbach-Rosenberg bei der Burg, zeugen. Je nachdem, welche Waren mitgeführt wurden, war ein entsprechender Zoll abzugeben.

Juden wurden übrigens, auch sie, wie all die anderen Stände, erkenntlich an ihrer Bekleidung, meist immer stärker zur Kasse gebeten. In Hahnbach sparte man sich schlauerweise ein zweites Zollhaus und platzierte die Zolleinnahmestelle höchstwahrscheinlich in der Mitte des Marktes, wohl bei der ehemaligen Sattlerei Falk, zwischen der Metzgerei Iberer und dem Gasthof Ritter.

Neben diesen Abgaben für „Auswärtige und Durchziehende“ hatten auch die Hahnbacher aber noch eine ganze Reihe weiterer Steuer zu entrichten. Da waren die ordentliche und die außerordentliche Steuer, die Nachsteuer, die Gewerbesteuer und die Viehsteuer. Auch für den Wasserbestand und den Güterbestand hatte man Abgaben zu leisten.

Ein so genanntes Hauptrecht, also eine Art Kopfsteuer, ein Schutz- und Umgeld war ebenso zu entrichten wie ein Forst- und Jagdgeld. Hinzu kamen dann noch der Grundzins, der Handlohn, Pachten und ein Akzisgeld, eine Fleischsteuer, welche primär Wirte zu entrichten hatten. Mehr als 20 verschiedene Arten von Besteuerung kannte man also damals und wir dürfen sicher sein, dass sie sehr wohl auch erhoben wurden und ganz sicher manchen (Bauern)Seufzer verursacht haben.

Dabei war das Leben in mit umgebenden Mauern befestigten Orten oft gar nicht so angenehm. Denn in dem von Befestigungen mit ihren Wehrgängen geschlossenen Märkten und Städten fehlte der die Luft erneuernde Wind. Leo Hefner schrieb dazu, dass „dort Viren und Bakterien besser als alles andere gediehen“.

Es waren nicht selten, so schreibt er weiter, „stinkende Gemeinwesen, Brutstätten für Seuchen und Krankheiten“. Da ja alle Abwässer in glitschigen, vermoosten Rinnen am Rand der Straßen flossen, verursachte diese besonders an heißen Sommertagen einen nahezu unerträglichen Gestand durch den verfaulenden und vergärenden Abfall.

Auch lag ja vor oder hinter jedem Haus der Misthaufen oder das Pfuhlloch, welches durch die Sonnenwärme in Gärung gebracht, „ungesunde Miasmen“, also Krankheiten auslösende Dämpfe, reichhaltig verströmten. Ein „wahrer Pesthauch“ lag dann über dem Ort, der „wegen seiner spezifischen Schwere nur vom Regen beseitigt werden konnte“.

Ärmere Bewohner sammelten alle Exkremente in einem Zuber, der für gewöhnlich hinter der Haustür im dunklen Gang stand, und, wenn derselbe gefüllt war, oft noch dampfend auf die Felder hinausgetragen wurde. Den Wegträgern jener Notdurft hängte man zudem noch Spitznamen wie „Kübelscheisser“ oder ähnliches an.

Aus dem Jahr 1637 gibt es in der Chronik Bayerns eine Art Gebrauchsanweisung bei heranrückendem Feind. Steine seien vorzuhalten und die Pforten sind mit kurzem nassen Mist zu verstopfen. Wenn möglich solle heißes Wasser bereitstehen, das man am besten mit „scharfer Materie“ wie Jauche „verbessern“ könne.

Auch Bienenstöcke habe man bereit zu halten, um solche unter den anstürmenden Feind zu werfen. Fußangeln und eiserne Bretter mit Nägeln, die herausstehen, sind anzufertigen und an gefährliche Orte „hinzustreuen“. Dazu kam natürlich die Angst vor Plünderungen, Mord und Vergewaltigungen, welche heute kaum noch vorstellbar ist.

Und die Justiz in der „guten alten Zeit“? Der Kodex Kreitmeyer aus dem Jahr 1751 weiß von drastischen Strafen. Da drohte der Scheiterhaufen nicht nur für Hexerei und dem Eingehen eines Bundes mit dem Teufel, sondern auch für das Entheiligen einer konsekrierten Hostie. „Wer umbringt, wir wieder umgebracht“, heißt es dort lapidar und wer sich selbst ermordet, wird unter dem Galgen begraben und dem Erben wird der dritte Teil seines Vermögens genommen.

Kuppler und Kupplerinnen, welche zu „fleischlicher Unzucht verleiten“ verlieren den Kopf durch das Schwert, aber auch „wer ein Heiligenbild mit Wort oder Tat beschimpft“ und „wer Notzucht treibt“. Wer dreimal 30 Kreuzer oder einmal zwei Gulden gestohlen hat, muss zwischen Himmel und Erde mit dem Strange erwürgt, als aufgehängt werden.

Beim ersten Ehebruch ging es noch mit der öffentlichen Ausstellung am Pranger und vier bis sechs Wochen Gefängnis bei Wasser und Brot ab. Beim zweiten Mal allerdings wurde man bereits mit dem Tod bestraft. Sogar relativ harmlose Straftaten hatten strenge Maßregelungen zur Folge. So wurde z.B. noch 1750 eine Magd für eine halbe Stunden „in die Geige geschlagen“, weil sie auf einem fremden Haberfeld gegrast hatte.

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