"Geschichte und Geschichten" von und aus Hahnbach von Marianne Moosburger (Teil 2)

Das Wunder von Hahnbach oder „Pass ma af, wos und wia ma wos song!“

Aus der Zeit, in der Hahnbach unter der Oberhoheit des Grafen Gebhard vn Sulzbach lebte, erzählt man nun von einem „Wunder“, das hier geschehen sein soll. Aufgeschrieben hat dies -auf lateinisch natürlich- der Mönch Metellus um 1160 im Kloster Tegernsee, dessen Patron der Heilige Quirin war.

Zwischen 1126 und 1127 ist ein Leibeigener oder Dienstbauer des Klosters Tegernsee aus dem Dorf Egling bei Wolfratshausen entwichen. Er wollte Freibauer werden und suchte einen neuen Herrn. Da er den Grafen Gebhard von Sulzbach persönlich kannte – dieser hatte nämlich bei seinem Oheim, sprich näheren Verwandten, in Wolfratshausen unter Vormundschaft gelebt – so floh er in dessen weit entlegenstes Gut, nach Hahnbach.

Lange Zeit lebte er dort und er scheint auch recht beliebt gewesen zu sein.

Ein Hofbeamter vom Tegernsee, dessen Titel „Truchsess“ war, ein gewisser Wernher von Reichersbeurn (+1147 auf dem Kreuzzug) entdeckte ihn bei einer Reise durch Hahnbach.
Er forderte daraufhin, diesen umgehend vom gräflichen Beamten in Hahnbach, dem sogenannten Präpositus, zurück.

Dieser verweigerte aber dieses Ansinnen mit folgender trotziger Antwort: „Was hat mir euer Quirin (Klosterpatron) hier zu schaffen? Dieser ist der Meine und möge mir vor der Welt dienen.“ Kaum aber -so fährt der Mönch fort- hatte er diese Wort ausgesprochen, „da ward er von Stund an bis in alle Ewigkeit stumm“. Dies waren seine letzten Worte gewesen.

Dies ist wohl allerdings das einzige Mal gewesen, dass in Hahnbach jemand nach sogenannter „zügelloser Rede“ für immer verstummt sein soll.

Lehen und Leibeigener – was war denn das genau?

Man muss hier wissen, dass die Grundlage einer neuen territorialen und politischen Ordnung (nach dem römischen Reich und den Völkerwanderungen) in Mittel- und Westeuropa das Lehen wurde. Beim langsamen Wiederaufbau der neuen Reiche teilten die neuen Herrscher die besetzten Gebiete in Lehen auf und übergaben sie zuerst einmal „leihweise“ ihren Getreuen.

Das vom Kaiser direkt an seine Gefolgsleute verliehene Land verpflichtete Geber und Nehmer zu gegenseitiger Treue.

Daraus entstand schließlich der mittelalterliche Ritterstand und als die Lehen erblich wurden, letztendlich die Aristokratie, der Adel. Dieser baute sich Burgen zu seinem und seiner Untertanen Schutz. Der Bauer, der zum Lehen gehörte, war Leibeigener. (Erst 1861 wurde offiziell die Leibeigenschaft abgeschafft.)

Dieser Leibeigene musste am Ort bleiben und durfte nicht wegziehen. Er musste für die Bebauung des Bodens und für Ernte sorgen, um sich selbst zu ernähren und um die Abgaben an den Lehnsherrn entrichten zu können. Dessen Gegenleistung war, dass er dem Leibeigenen ein kleines Stück Land zur Bewirtschaftung überließ und ihm meist beschränkte Weide-, Jagd- und Fischereirechte einräumte. Der Leibeigene hatte auch die Erlaubnis, aus den Wäldern des Lehens Holz zu holen.

Doch den leibeigenen Bauern blieb damals wenig übrig, zumal der Bauer auch noch die Verteidigung seines Lehnsherrn zu gewährleisten hatte, der ihm dafür in seiner Burg bei Angriffen Zuflucht zu gewähren hatte.

"Geschichte und Geschichten" von und aus Hahnbach von Marianne Moosburger (Teil 1)

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