28.07.2011 | Windkraftkonzept "Süßer Berg - Tannenschlag" vorgestellt

Zur einer gemeinsamen, öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte aus der Gemeinde Gebenbach und der Marktgemeinde Hahnbach hatten sich auch zahlreiche Zuhörer in das Gasthaus Obermeier in Gebenbach eingefunden.

Einziger, aber zukunftsweisender Tagesordnungspunkt war die Vorstellung der weiteren Planung des Windkraftkonzepts Süßer Berg – Tannenschlag.

Bürgermeister Peter Dotzler gab in seinem Eingangsstatement einen Überblick über die Ereignisse seit der letzten gemeinsamen Sitzung am 10. Februar 2011 und die damit einhergehenden Änderungen in der deutschen Energiepolitik.

Durch den Beschluss über den Ausstieg aus der Atomenergie und der Novellierung des EEG zum 01.01.2012 seien die erneuerbaren Energien verstärkt in den Mittelpunkt gerückt.

Bei der Windenergie wolle der Regionalverband Oberpfalz-Nord  z.B. die Gemeindegebiete Hahnbach und Gebenbach, nach bisherigem Planungsstand, als Ausschlussgebiete vorsehen.

Dipl.-Bauing. (FH) Stefan Trummer von der Fa. Ostwind aus Regensburg erklärte sehr kompetent, dass die Planungen des Planungsverbandes Oberpfalz-Nord derzeit noch keine Auswirkungen habe, da der Regionalplan noch nicht rechtsgültig sei und die Windkraftenergieanlagen privilegierte Vorhaben nach Baurecht seien.

Das Planungsgebiet am Süßer Berg in Richtung Sendemast E Plus umfasse ca. 200 ha und liege auf dem Gebiet der Gemeinde Gebenbach in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Hahnbach. Die dort geplanten Windenergieanlagen haben zur nächsten Bebauung einen Abstand von 1.200 bis 1.800 Meter.

Für beide Anlagen werde eine Fläche von je 3.000 qm beansprucht. Mit einer Nabenhöhe von 140 Meter und einem Rotordurchmesser von 112 Meter soll der Energieertrag bei ca. 6.600 MWh je Anlage und Jahr liegen. Dies entspreche dem gesamten Stromverbrauch der Marktgemeinde Hahnbach und der Gemeinde Gebenbach.

Mit der momentanen Einspeisevergütung könne auf die Dauer von 20 Jahren mit einer Rendite von 6,4 % jährlich gerechnet werden. Für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz seien ein Ertragsgutachten, ein Schallgutachten, ein Schattenwurfgutachten, ein Baugrundgutachten, eine artenschutzrechtliche Prüfung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie sonstige Studien erforderlich.

Die erlaubte Schallgrenze von 45 dB in den umliegenden Ortschaften werde mit 34,9 dB als Höchstwert in Ölhof deutlich unterschritten. Ebenso stelle der Schattenwurf bei den geplanten Anlagen kein Problem dar.

Im aktuellen Verfahrensstand liege die Zustimmung der deutschen Flugsicherung, des Luftfahrt Bundesamts und der Wehrbereichsverwaltung vor. Mit den Mobilfunkbetreibern laufen bereits Gespräche.

Möglicher Zeitplan:
Dezember 2011    Bauantrag beim Landratsamt Amberg-Sulzbach
April 2012             Genehmigung durch das Landratsamt Amberg-Sulzbach
Mai 2012               Baubeginn
Oktober 2012        Inbetriebnahme


Ziel der Fa. Ostwind sei auch, die Wertschöpfung in der Region zu erhalten. Hierzu gehörten u.a. sichere Pacht- und Steuereinnahmen, faire Kooperationsverträge, hohe Direktinvestitionen in der Region, lukrative Aufträge an lokale Unternehmer, zusätzliche Arbeitsplätze bei Bau, Service und Wartung sowie die Möglichkeit eines Bürgerwindparkprojekts.

In der anschließenden Diskussion sprach sich Bürgermeister Hans Kummert grundsätzlich für Windkraftanlagen aus. Diese müssen jedoch die Belange der Menschen berücksichtigen. Die gesetzliche Abstandsfläche von 500 bis 700 Meter hält er für zu gering.

Diese wurde von H. Trummer nochmals anhand eines Luftbildes auf 1.200 bis 1.800 Meter bis zur nächsten Bebauung  erläutert. Durch die gewählten Standorte sei auch die Erschließung über die „Hohe Straße“ gesichert.

Im weiteren Verlauf der äußerst sachlichen Diskussion mit den Gemeinderäten wurden auch Fragen der Zuhörer zugelassen. Dabei wurde auf die Schallschutzmessungen, die negativen Auswirkungen durch Windenergieanlagen (Landschaftsbild, Lärm, Schattenwurf), die Lebenszeit der Windräder, die Möglichkeit des Stromverbrauchs vor Ort, die Investitionskosten (ca. 5,5 Mio. EUR je Anlage) die Unterschiede zwischen den Anlagenherstellern und die Ertragsgutachten eingegangen.

Für den Rückbau müsse der Vorhabensträger beim Landratsamt eine Rückbaubürgschaft von ca. 120.000 EUR hinterlegen.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, den Gemeinderäten nach den Sommerferien die Besichtigung von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Die notwendigen Beschlüsse zum Bau sollten im Herbst 2011 gefasst werden.

Dipl. Ing. (FH) Stefan Trummer stellte sehr kompetent in einer Powerpoint-Präsentation die Örtlichkeiten und auch Einzelheiten zu den Planungen vor

Sehr interessiert verfolgten (von links) Hahnbachs 2. Bürgermeister Norbert Bösl und Bürgermeister Hans Kummert mit Bürgermeister Peter Dotzler und  2. Bürgermeister Karl Erb aus Gebenbach mit den Gemeinderäten und zahlreichen Zuhörern die Ausführungen zum Stand der Planungen

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