Mammut-Sitzung des Hahnbacher Marktgemeinderates im Rathaus
Bürgermeister Hans Kummert stellte einige nochmals überarbeitete Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor und betonte, dass aus der Bürgerschaft keine Bedenken gegen den geplanten Photovoltaik-Park vorlägen. Wegen möglicher Blendwirkungen im Bereich der Staatsstraße 2120 und der Ortschaft Süß hatte das Landratsamt Amberg-Sulzbach -Immissionsschutz, ursprünglich Bedenken geäußert.
Auf Grund der entsprechenden Aufstellwinkel der Module, Sonneneinfall - und Ausfallwinkel, seien solche Blendwirkungen auszuschließen, weshalb das Gremium beschloss, dass eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs(BPE) nicht erforderlich sei.
Die Stellungnahmen von Landratsamt Amberg-Sulzbach -Untere Bauaufsichtsbehörde und Regierung der Oberpfalz wurden vom Gremium in einem Block bewertet. Dabei ging es um Alternativ- Standorte wegen der Anbindung an eine Siedlungseinheit, um Landschaftsschutz sowie Anhörung der höheren Landesplanungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde.
In der Bewertung weist das Gremium auch darauf hin, dass der Markt Hahnbach ganz im Sinne der Bayerischen Staatsregierung und auch von AOVE mit diesem Projekt den Anteil an regenerativer Energie erhöhe. Deshalb einstimmiger Beschluss: Änderung des BPE nicht erforderlich!
Der ebenfalls einstimmige Beschluss zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Amberg , sieht allerdings zwei Änderungen des BPE vor: Mögliche Immissionen durch landwirtschaftliche Nutzung sind zu dulden. Wegen Schäden, die durch den angrenzenden Wald entstehen, können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden. Bei den weiteren Punkten dieser Stellungnahme sah das Gremium keinen Handlungsbedarf.
Zum Beitrag Landratsamt Amberg-Sulzbach – Naturschutz wegen einer Ausgleichsfläche kam der Marktgemeinderat zu folgendem einstimmigen Beschluss: Für die Bilanzierung der Ausgleichs – /Eingriffsflächen ist eine redaktionelle Änderung des BPE erforderlich.
Am Ende der Beratungen beschloss das Gremium einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Photovoltaik-Park Süß-Ost mit den entsprechenden Ergänzungen als Satzung, einschließlich Begründung und Umweltbericht. Der Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird entsprechend geändert. Dieser Änderungsplan ist dem Landratsamt Amberg-Sulzbach zur Genehmigung vorzulegen.
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