Hahnbach: Bürgerversammlung

Bürgermeister Hans Kummert informierte bei der gestrigen Bürgerversammlung im Nebenzimmer des Gasthof Ritter in Hahnbach u.a. auch über den Regionalplan Oberpfalz-Nord, Änderung Windenergie.

Sehen Sie hier Bilder vom Abend ausführliche Informationen folgen

alt

alt

In Vorranggebieten für Windkraftanlagen hat die Windenergienutzung Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Entgegenstehende Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit sie mit der Nutzung der Windenergie nicht vereinbar sind.

Vorranggebiete mit der zusätzlichen Kennzeichnung L zeigen eine Lage im Landschaftsschutzgebiet (auch teilweise) auf. Eine verbindliche Ausweisung dieser Gebiete setzt eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, durch Zonierung oder Herausnahme von Flächen, durch den Verordnungsgeber voraus.

Lage und Gebietsgröße der Vorranggebiete ergeben sich aus der Tekturkarte  „Windenergie“, Stand 17.September 2012, dort mit roter Schrägschraffierung versehen.

In den Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen kommt der Funktion für eine Windenergienutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen besonderes Gewicht zu.

Vorbehaltsgebiete mit der zusätzlichen Kennzeichnung L zeigen eine Lage im Landschaftsschutzgebiet (auch teilweise) auf. Eine verbindliche Ausweisung dieser Gebiete setzt eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, durch Zonierung oder Herausnahme von Flächen, durch den Verordnungsgeber voraus. Lage und Gebietsgröße der Vorbehaltsgebiete ergeben sich aus der Tekturkarte „Windenergie“, dort mit roten Kreuzen versehen.

Bitte beachten Sie im Tekturkarte "Windenergie" folgende Nummern, diese betreffen den Gemeindebereich von Hahnbach:

Vorbehaltsgebiet Nr. 334 - südöstlich Vilseck: Lage an der Gemeindegrenze übergreifend zum Gebiet der Stadt Vilseck zwischen den Ortsteilen Unter-/Oberschalkenbach/Adelholz und Ebersbach. Gesamtgröße ca. 65 ha

Vorbehaltsgebiet Nr. 342 - nordwestlich Gebenbach: Lage an der Gemeindegrenze übergreifend zum Gebiet der Gemeinde Gebenbach im Großraum des Süßer Berges. Gesamtgröße ca. 278 ha

Vorbehaltsgebiet Nr. 345 - östlich Mimbach: Lage an der Gemeindegrenze übergreifend zum Gebiet der Stadt Hirschau zwischen den Ortsteilen Mimbach/Mausdorf und Steinigloh/Urspring. Geamtgröße ca 47 ha

Vorbehaltsgebiet Nr. 346 - südlich Hahnbach: Lage im Bereich Laubberg zwischen Kötzersricht und Godlricht. Gesamtgröße 33 ha

In Ausschlussgebieten für Windkraftanlagen sind raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen. Lage und Ausdehnung der Ausschlussgebiete für Windkraftanlagen bestimmen sich aus der Tekturkarte „Windenergie“, Stand 17.September 2012, dort mit roten Punkten gekennzeichnet.

Unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien für Natur-/Landschaf-,/Artenschutz sowie den raumordnerischen Ausschlusskriterien werden im Gebiet des Marktes Hahnbach keine Vorranggebiete, vier Vorbehaltsgebiete sowie regionalplanerisch nicht belegte Bereich, im Tekturplan ausgewiesen. Das übrige Gemeindegebiet ist als Ausschlussgebiet dargestellt.

alt

alt

Mehr und ausführliche Informationen zu diesem u.a. Themen erfahren Sie in der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung am Dienstag, 11.12.2012, im Sitzungssaal des Rathauses in Hahnbach, ab 19:00 Uhr. Informieren Sie sich!

 

  • Aufrufe: 1882
AWZ-HAHNBACH