Hahnbach: Trotz schrumpfender Einwohnerzahl, weiterhin berufsmäßiger Bürgermeister

Nur einstimmige Beschlüsse wurden in der Sitzung des Marktgemeinderats gefasst. Mit der Berufsmäßigkeit des ersten Bürgermeisters des Marktes Hahnbach auch für die Wahlperiode 2014 bis 2020 setzte das Gremium ein wichtiges Zeichen für die Zukunft.

Seit der Wahlperiode 2002 ist der erste Bürgermeister aufgrund des Bevölkerungsstandes von mehr als 5000 Einwohnern kraft Gesetzes berufsmäßiger Bürgermeister. Zum Stichtag 31. März 2013 weist der Markt Hahnbach nur mehr 4876 gemeldete Einwohner auf, so dass laut Gemeindeordnung der erste Bürgermeister grundsätzlich ehrenamtlich tätig sein könnte.

Auf die Größe des Marktgemeinderats würde sich die Unterschreitung von 5000 Einwohnern erst für die übernächste Wahlperiode, ab 2020 (16 anstelle 20 Mitglieder), auswirken.

Der Beitritt zur Lokalen Aktionsgruppe e.V. (LAG) Amberg-Sulzbach zum 1. Januar 2015 mit einem jährlichen Beitrag von 100,- Euro wurde beschlossen. Somit könne die erneute, landkreisweite, Bewerbung für das europäische Förderprogramm LEADER erfolgen.

Dem SV Hahnbach wird für die Ersatzbeschaffung eines Rasentraktors ein Zuschuss von 10 % der nachgewiesenen Anschaffungskosten gewährt. Nachdem in der Zwischenzeit bereits ein zweiter (Einbruch-)Diebstahl stattgefunden hat, wird der Sportverein aufgefordert, am Unterstellraum eine den versicherungstechnischen Anforderungen entsprechende Einbruchsicherung anzubringen.

Wegen der vom Staatsministerium des Inneren erhöhten Stundensätze auf 13,- Euro je Feuerwehrdienstleistenden bei einer Abstellung zum Sicherheitswachdienst wurde die Änderung der Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz für Feuerwehreinsätze dahingehend beschlossen, dass der jeweilig aktuelle Stundensatz berechnet wird.       

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AWZ-HAHNBACH