Hahnbach: Keine weltbewegenden Probleme in der Gemeinderatssitzung

Mit keinen weltbewegenden Problemen sahen sich die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung konfrontiert. Alle Beschlüsse erfolgten in großer Übereinstimmung.

Für die Bürgerspitalstiftung wurde für 2014 die Haushaltssatzung erlassen. Sie schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 35.000 Euro und im Vermögenshaushalt mit 5.575 Euro ab. Die finanzielle Lage der Stiftung ist als solide einzuschätzen. In ihrem Besitz befinden sich derzeit 78 Hektar Grundstücke. Ergänzend wurde dazu mitgeteilt, dass sich derzeit eine Person auf der Warteliste für die Seniorenwohnungen befindet.

Zum Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Süß—Ost wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus dem Beteiligungsverfahren bekannt gegeben. Aus der Sicht des Landratsamtes Amberg-Sulzbach sollte wegen evtl. Lärmbelästigung für die Anwohner der Arbeitsbeginn von 7.00 auf 7.30 Uhr verlegt werden. Der Vorhabenträger ist mit dieser Änderung einverstanden.

Zur Entwicklungssatzung für das Grundstück FlNr. 1070, Gemarkung Iber, wegen der Einbeziehung vom Außen- in den Innenbereich wurde die Fortsetzung des Aufstellungsverfahrens beschlossen. Mit dem Eigentümer bestehe nun Einigung über die Verlegung einer Kanalleitung in dem Grundstück, die langfristig zur Ver- und Entsorgung der Grundstücke FlNr. 1060 und 1061 diene. Für diese Grundstücke bestehe eine Darstellung im Flächennutungs- und Landschaftsplan als Allgemeines Wohngebiet. Zur Beteiligung der Bürger wird die Satzung einmonatig öffentlich ausgelegt.

Hinsichtlich der Anträge der CSU- und SPD-Fraktionen zur Errichtung eines Fußweges entlang der B 14 vom Osterbrunnenweg zum Gewerbegebiet Hahnbach-West wurde die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts bekannt gegeben. Darin wurde festgestellt, dass die Baulast und damit die Kosten von Seiten des Marktes Hahnbach getragen werden müssten. Diese betragen, überschlägig ermittelt, innerorts rund 80.000 Euro und außerorts rund 125.000 Euro. Dazu kämen die Kosten für den Grunderwerb. Im Falle einer Realisierung müssten die Erschließungskosten anteilig von den Grundstücksanliegern getragen werden.  

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