03.12.2010 | Kein Rechtsanspruch auf Winterdienst in unbedeutenden Nebenstraßen
Während sich Kinder und Wintersportler, sowie Liftbetreiber über den reichlichen Schneefall freuen, so haben andererseits die Winterdiensteinsatzkräfte alle Hände voll zu tun, um den Schneemassen Herr zu werden. So auch in der Gemeinde Hahnbach.
Nach Auskunft von Sachgebietsleiter Karl Herkommer und Bauhofvorarbeiter Franz Krusch sind die sieben Mitarbeiter des Bauhofes oftmals ab früh 04.00 Uhr mit vier gemeindeigenen Räumfahrzeugen ca. zwölf Stunden bis an die Grenzen der Belastbarkeit, auch der der Fahrzeuge, im Einsatz, um nahezu 130 km Gemeindestraßen befahrbar zu halten.
Zur Freihaltung selbiger sind 60 Tonnen Streusalz und ca. 30 Tonnen Streusplit auf dem Gelände des Wertstoffhofes eingelagert. Für einen durchschnittlichen Winter liege der Streusalzverbrauch in der Gemeinde Hahnbach bei ca. 200 Tonnen. Dazu ist anzumerken, dass die Tauwirkung von herkömmlichen Streusalz bei Temperaturen unter Minus 5 Grad erheblich nachlässt.
Bürgermeister Hans Kummert weiß den enormen Einsatz der Gemeindearbeiter sehr zu würdigen. Nicht so aber manche Bewohner, welche sich durch Telefonanrufe im Rathaus darüber auslassen, wenn der Winterdienst ihre betreffenden Straßenzüge nicht nach deren zeitlichen Vorstellungen räumen kann.
Laut Bürgermeister Kummert und Sachgebietsleiter Herkommer stehen an primärer Stelle solche Straßen, auf denen Schüler- und Kindergartenbeförderung betrieben wird. Weiter haben gefährliche Kreuzungen und dergl. Vorrang.
Ein Rechtsanspruch auf Winterdienst für unbedeutende Nebenstraßen bestehe nicht. Stark werde der Winterdienst auch durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer von bebauten und auch unbebauten Grundstücke in Wohngebieten hinzuweisen.
Nach der geltenden Satzung sind Gehwege und dergl. an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Schnee und Glätte frei zu halten. Bei Unfällen, welche auf eine Nichtbeachtung dieser Verpflichtung zurückzuführen sind, kann der Grundstückseigentümer zur Haftung heran gezogen werden.
Die Hahnbacher „Winterdienstmannschaft“ mit Sachgebietsleiter Karl Herkommer und Bauhofvorarbeiter Fran Krusch (von links) vor den für den nächsten Einsatz gerüsteten Räumfahrzeugen
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