Kirchenverwaltungswahlen, 18. November - Pfarreiengemeinschaft Hahnbach-Gebenbach-Ursulapoppenricht


Zu den kommenden Kirchenverwaltungswahlen am 18. November 2018 rufen die nun gebildeten Wahlausschüsse alle Wahlberechtigten zur Kandidatennennung auf.

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Wahlberechtigt und wählbar ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört, in den genannten Pfarreien (einschließlich Filiale) seinen Erstwohnsitz hat und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Es sind für Hahnbach sechs Mitglieder, für die anderen drei Kirchenverwaltungen jeweils vier Mitglieder zu wählen.

Bis zum 15.10. 2018 können Kandidatenvorschläge eingereicht werden.

Dazu liegen ab sofort in den Kirchen Formulare bereit (bitte unbedingt die Hinweise darauf beachten). Jeder Vorschlag muss von wenigstens fünf wahlberechtigten Pfarreimitgliedern unterschrieben sein.

Abgabemöglichkeiten der Wahlvorschläge

In jedem der Bereiche bei den jeweiligen Wahlausschussmitgliedern.

In Hahnbach gehören dem Wahlausschuss an: Josef Wismeth, Josef Koch, Franz-Josef Rauch.

In Iber Markus Hubmann, Theresia Schmalzl, Florian Kohl, Herbert Flierl.

In Gebenbach Susanne Lindner, Maximilian Friedl, Jürgen Schneider und Angela Giehrl.

In Ursulapoppenricht Maria Koller, Johann Gebhard, Dietmar Koch und Thomas Kiesel.

Zudem ist in jedem der Wahlausschüsse auch der Pfarrer automatisch Mitglied.

Zusätzliche Abgabemöglichkeiten

  • Hahnbach: Pfarrbüro, Sakristei
  • Iber: Sakristei
  • Gebenbach: Sakristei, Briefkästen Pfarrvikar und Pfarrhof
  • Ursulapoppenricht: Briefkasten Pfarrbüro, Sakristei.

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