Geschichtsgeschichten (2) - Die Hahnbacher übten viele Berufe im 18. und 19. Jahrhundert aus

Schon hat es sich bei den Geschichtsinteressierten in Hahnbach und Umgebung herumgesprochen, dass der aus Dürnsricht stammende Historiker Dr. Josef Weiß-Cemus wohl noch zu diesem Jubiläumsjahr eine Quellenedition von Hahnbach herausgeben wird (auf das fast fertige Manuskript beziehen sich die folgenden Seitenangaben.)

Viel Wissenswertes findet man darin, zum Beispiel auch über die Berufe und die dazugehörenden Umstände in der so genannten „guten alten Zeit“, die aber bekanntlich nie so gut war wie die heutige.

Viele Berufe, die noch immer in Hahnbach ausgeübt werden, gab es auch schon in den Jahrhunderten davor. Da findet man den „Beck“, also Bäcker, Händler, Schmied, Bauer, Maurer, Müller, Tischler, den Zimmerer und Schreiner, Kirchenpfleger, auch die Pfarrersköchin oder die Hebamme. Und bis in unsere Tage gab es in Hahnbach noch die Sattlerbrüder Hans und Martin Falk in der Hauptstraße 21.

Natürlich waren auch viele „keiner Handtierung/ Profession /Handwerks kundig“ und lebten nur von der Landwirtschaft. Der Nutztierbestand waren oft nur ein bis zwei Kühe, ein (Zug-)Ochse und ein paar Schafe.

Als „Tagwerker“ oder Taglöhner saisonal zu arbeiten, um das magere Einkommen etwas zu erhöhen, war ebenfalls weit verbreitet und sicher nicht sehr profitabel.

Die Tatsache, dass es auch gut und weniger gute Handwerke gab, berichtet eine Episode des Johann Georg Peidl, eines Gränitz-/Grenz-Jägers aus dem Jahr 1764: Dort sind wegen „Ungeschicklichkeit des Maurermeisters“ die Mauern seines neu gebauten Hauses „an vielen Orten samt der Rohrdecken hinwieder eingefallen“. Alles musste von Grund auf neu errichtet werden. (S. 419)

Damals ergänzte man die Berufsbezeichnung oft auch noch mit „gewandert“, vor allem als Zusatz vor „Geselle“. Noch war man ja gerne „auf der Walz“ und nicht nur „gesessen in sein Nest“ wie es im Lied „Auf, auf, du junger Wandersmann“ heißt.

Von einem Michael Wagner ist vermerkt, dass er schon seit sieben Jahren auf Wanderschaft sei und nun als Mühlknecht in Wien arbeite. (S. 164). Ein Johann Kederer ist als Schmied in Tirol „hängen geblieben“ und ein Vitus Götz in Prag (S. 163/4).

Von einem Hanns Helmstreit heißt es, dass er seit acht Jahren auf der Walz sei. (S. 165) Er arbeite nun, wie auch ein Hannes Wisnet in der österreichischen Hauptpstadt. „Außer Landes“ oder „auf der Walz“ wird von mehreren Hahnbachern erwähnt, wie z.B. von Josef Wanderer und Friedrich Trösch. Vom Letzteren wisse man zumindest, dass er sich „verehelicht“ habe (S. 167-169).

„Nach Preußen“ wanderte Wolfgang Zintl aus (S. 169). Um eine „Bewilligung der Auswanderung“ ersuchte am 10.4.1802 der Schneidergeselle Michael Schreiber. Er wollte nach Sachsendorf in Österreich ziehen (S. 263).

Doch nicht nur der Leinwebersohn Georg Weinberger richtete ein Gesuch um „Wanderschaftsdispension“, also die Erlaubnis, nicht auf Walz gehen zu müssen, ans Landrichteramt in Amberg (S. 169).

Auch ein Bäcker, ein Seiler, ein Schuhmacher und ein Maurer hatten den Tod eines Elternteils zu beklagen und da man meist überwiegend vom arbeitsintensiven „Feldbau und der Ökonomie“ lebte, waren diese laut Antrag aus familiären Gründen gezwungen in Hahnbach zu bleiben. Jene Gesuche um Dispens wurden aber immer erteilt. (S. 203)

Ganz selten liest man von „landesabwesenden“ Bürgern, von denen einer sogar „nach 40 Jahren, in denen man nichts von ihm gehört hatte“, in Ungarn als Metzger entdeckt wurde. War man aber lange auf Wanderschaft, nicht selten über acht Jahre, musste man vor einer Heirat bezeugen, dass „kein Ehehindernis“, sprich eine anderweitige Verlobung oder gar Verheiratung, bestehe. (S. 203)

Aber viele Berufe kennt man gar nicht mehr. So erwähnen archivalische Aufzeichnungen unter anderem Berufe wie die des (Rot-)Gerbers, des Weiherschütters, Kammmachers, das ist ein Rechenmacher, dann die des Schäffler, des Püntners/ Büttners/ Pittners, also des Fassmachers, Hafners, Türmers und zugleich Feuerwächters.

Nicht selten waren auch die Berufe des Färbers oder des Melbers, sprich Mehlhändlers. Was wohl ein „Münzarbeiter“ gemacht hat? Dr. Josef Weiß-Cemus vermutet, dass er vielleicht ein Waffenschmied gewesen sei. (S. 163)

Von den Hahnbacher Krämern liest man, dass ihre Waren „in der Crammery“ über längere Zeit recht „miserabel“ waren und die Leute „wegen jeder Kleinigkeit“ nach Amberg oder Sulzbach zum Einkaufen fahren mussten. Deshalb wurde auch dem Weißbäcker Bartlmä Lindner schnell ein neuer Kramerladen „mitten im Markt“ genehmigt, zumal sich dieser verpflichtete, ein größeres Warensortiment anzubieten. (S. 200/201)

1712 ist auch vermerkt: „der Salzhandel geht schlecht“ (S.411). Hahnbach wurde vilsaufwärts von Amberg her beliefert und lange Zeit florierte dieses Geschäft sehr wohl. Ab Hahnbach war die Vils auch für kleinere Boote nicht mehr schiffbar und man verkaufte das Salz an Händler, diese weiter bis Sulzbach und darüber hinaus und in Richtung Osten auch bis ins Böhmische.

Auch gab es Tuchner, also Tuchmacher, auch Zeug- oder Zeigmacher genannt. Doch wie fast alle anderen Berufe, konnten diese nicht allein von ihrer Profession leben. 1796 verlangte da zum Beispiel der Tuchmacher Bartlmä Weich vom „obersten KriegsCollegium“, dass man ihm die „Fourage“, also eine Lieferung von Hafer, Streu und Stroh, endlich bezahlen solle. Er habe sie nach Sulzbach bringen wollen, doch hätten „die Franzosen alles kassiert“ und er brauche dringend das Geld (S. 168).

Bei der Angabe des Berufs findet man sogar einen churfürstlichen GränizAmtsjäger oder einfach Grenzjäger oder einen Obrisforstmeister, der im Hirschwald seinen Dienst tat. Dessen Posten scheint auch sehr begehrt gewesen zu sein, da ein Jägergeselle sich einmal dessen Posten „unter fälschlicher Vorschreibung erkeckt“ habe.

1741 wird von einem Jäger Johann Koller festgehalten, dass er in einen jahrelangen Rechtstreit verwickelt war. Dessen Nachbarin, die Barbara Winter (Wüntterin), unterstellt ihm und dem Hahnbacher Magistrat in einer offiziellen Eingabe „Tricksereien“ bei dessen Hausbau. Er habe unerlaubt, zu hoch und zu nahe an ihr Grundstück gebaut und so die Durchfahrt nicht nur zu ihrer Düngerstätte unmöglich gemacht.

Es gab mehrere Stellung- und Inaugenscheinnahmen und manche Bescheide und auch einen zeitweiligen Kompromiss, doch ist kein festgehaltenes Ende dieses langen Nachbarschaftskonfliktes überliefert (S. 352 ff). Als später dann, 1757 jener Johann Koller, um eine Gehaltserhöhung nachsucht, wird dem „tüchtigen Jäger“ diese ebenfalls erst auf einem langen Dienstweg, vier Jahre später, 1761 gewährt (S. 325/6).

„Landreiter“ zu sein und im Vogteihaus wohnen zu dürfen war wohl ein recht seltenes Privileg. Doch selbst der Landreiter Heinrich Schuster musste eine Strafe bezahlen, da er sich „pflichtwidrig“ bei einer gemeinsamen Streife mit den Sulzbachern verhalten habe. Er habe nicht korrekt „beim Antreffen auf loses Gesindel in den Wäldern zwischen Sulzbach und Hahnbach“ reagiert (S. 166). Leider weiß man nicht mehr über jenen Vorfall.

Auch gibt es schon lange keine Taglöhner, Knechte und Mägde, (Buch-)Binder, Lederer, den Ketterer, eine spezielle Art des Schmiedemeisters, Büttner, Küfner, auch Kufner genannt, oder Hafner mehr. Ein (Vieh-)Hirte, Tuchwalker, Seiler, Leinweber, die ihr Leinöl bis „ins Ausland“ verkauft haben (S. 166) oder ein Strumpfstricker gehörten damals auch dazu.

Selbst Flötenspieler, Bassist, (kurfürstlicher) Warenbeschauer oder der Viertelmeister, der sich um sein Marktviertel zu kümmern hatte, und Mesner galten als Berufsbezeichnung, ebenso natürlich Pfarrer, Kooperator und Benefiziat.

Nun ging es aber - wie wohl überall - nicht immer nur perfekt zu und man erfährt, dass das Gewerbe der Mälzer, Bäcker und Leinschneider „oft mit der Policey kollidiert“. Diese sollten deshalb nicht in den Marktrat gewählt werden, damit sie nicht vorab über Kontrollen informiert seien.

Mancher Bader nannte sich Chyrurg oder Wundarzt und man weiß von mancher Konkurrenz bei mehreren Vertretern dieser Zunft in Hahnbach. Hier taucht auch die Bezeichnung Veldtscherer [in Militärdienst] oder Feldscherer für einen Bader, Wund- oder Landarzt mit und ohne „Pattstuben“ (Badstuben) auf. Diese gehörten übrigens zu Zunft der Metallverarbeitenden Berufe aufgrund ihrer Arbeitsmaterialien (S. 159).

Heute braucht man keine Wasenmeister oder -meisterin, Hirten oder Marktschreiber mehr. Von den Marktdienern ist auch bekannt, dass sie für ihre Arbeit „Verrufsgebühren“, also Geld fürs Ausrufen einer Ungültigkeitserklärung, erhalten haben. Diese wurden auch relativ gut bezahlt. Ihre Dienstwohnung war im TorTurm des mittleren Tors, also dem heutigen Amberger Tor, wozu ein angebauter Kuh- und Schweinestall und auch einige Felder und Wiesen gehörten.

Im Oberen Tor hatte der Türmer seine Dienstwohnung. Er war hauptsächlich zuständig Feuerwache zu halten. Dazu musste er zur Alarmierung auch mindestens ein Instrument spielen. 1802 beschwerte er sich aber, dass er wegen des Auftritts fremder Musikanten bei Hochzeiten eine „Nahrungsbeeinträchtigung“ habe und so „nicht bestehen“ könne.

Sein Gesuch um eine deutliche Erhöhung seines Gehalts wird auch vom Senior des Rats am 10.9.1804, also zwei Jahre später, unterstützt. Ab dem 19.9.1804 gesteht man ihm auch tatsächlich ein viel höheres Einkommen zu. Dies war aber an die Bedingung geknüpft, „daß derselbe die dasigen (= örtlichen) zur Musik lusttragenden Bürgersöhne in dieser Kunst zu unterrichten gehalten sei.“ (S. 160)

Noch kennt man den Beruf des immer seltener werdenden Schusters oder Glaser. Aus dem „Fleischhacker“ oder Fleischhauer ist immer mehr der Metzger geworden. Gab es 1813 noch neun Fleischhacker und nur fünf Metzger in Hahnbach, so liest man bereits 1818 als Berufsbezeichnung fast nur noch Metzger. 1788 klagten 13 Fleischhacker erfolglos, dass man nicht mehr frei das Kleinvieh schlachten durfte. (S. 226)

Auch die Metzger gerieten immer wieder mit den Fleischbeschauern in Streit und nicht selten ging es dabei um zu entrichtende, vermeintlich ungerecht verteilte Steuern.

Später kam dann noch der Viktualien- und Kolonialwarenhändler hinzu. In Hahnbach gab es um 1900 sogar einen Molkereibesitzer.

Der Beruf des Wegmachers wird nun vom Bauhof mitabgedeckt und eine Bräugerechtigkeit, also die Erlaubnis Bier brauen zu dürfen, will derzeit in Hahnbach auch keiner mehr kaufen.

Aber nicht alle Berufe konnten damals „ihren Mann ernähren“. Bei einer Besitzabschätzung des Georg Wenkmann, Hausnummer 92, bemerkt am 2.10.1812 die Kommission, dass der Besagte zwar die Schreiners-Gewerbekonzession habe, aber „kann nicht viel, und seine Arbeit beschränkt sich größtenteils auf die Verfertigung von Särgen, und wenn es recht gut geht, der Kammerwägen.“

Von einem Martin Hüttner Hausnr. 95 wird berichtet, dass er zwar die personelle Seilerskonzession habe, doch „da noch ein Seiler zu Hahnbach ist, verdirbt einer den anderen.“

Ähnlich muss es auch den Schneidern ergangen sein, denn unter „Winterschneider“ liest man: „und ist der Verdienst der Schneider um so geringer, weil deren nach der bisherigen und nachfolgenden Aufzählung zu Hahnbach so viele sind.“ 1813 zählt man in Hahnbach 15 Schneider, sogar 21 Schuster und immerhin vier Bäcker bei 143 Häusern mit 159 Familien und 708 Seelen.

Deutlich begehrter als in unseren Zeiten war in Hahnbach die Stelle des Mesners. Um diese zu bekommen, war der 25 jährige Johann Georg Schinhammer, ein Schullehrer aus Pfaffenhofen bei Kastl, sogar bereit 1771 die Witwe des vormaligen Mesners, Margaretha Romin, die 20 Jahre älter als er war, zu heiraten.

Auch scheint die Verwaltung es auch nicht allen Handwerkern recht gemacht zu haben, denn aus dem Jahr 1788 liegt eine Beschwerde des Hafnermeisters, also Töpfers Joseph Opitz vor, der sich über eine „verweigerte Bewilligung eines Brennofens in dem von ihm neulich eingetauschten Haus“ beklagt. Er muss schließlich wegen der Feuersgefahr diesen im Gußbeet, also dem Überschwemmungsgebiet der Vils, errichten.

Aber dieser „hineingeheuratete“ (S. 253) Hafner war den Hahnbachern ganz recht. Schließlich fertigte er Haushaltsgeschirr an, welches man ansonsten „im Ausland“, sprich in Vilseck oder Sulzbach hätte kaufen müssen. Als er mit dem Johann Beck zu Schalkenthan in Streit wegen eines Tegel-, also Lehmabbaus auf dem von jenem gepachteten Acker gerät, wird die ganze Angelegenheit recht geschickt vom Magistrat mit einem Ackertausch zu beider Zufriedenheit beendet.

Siegel_ 1793: Josef Opitz, Hafner

 Fortsetzung folgt!

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