"Drumherum" in Hahnbach - Gebühren und andere Abgaben, Auswanderer, Bildung, Hilfen, das Hausen

Gebühren, Auswanderer, Bildung, Hilfen und das Hausen

Dr. Weiß-Cemus macht in seiner Quellenedition auch einige Angaben zum „Drumherum“ in Hahnbach. (Die u.a. Seitenangaben beziehen sich auf seine bald erscheinende Quellenedition Hahnbach.)

Gebühren und andere Abgaben

Kein Marktbediensteter war der Gerichtsdiener und Landreiter Johann Georg Lingl. Doch er war es, der um 1784 dafür zuständig war, verschiedenste Gebühren zu kassieren.

Das waren unter anderem Gerichtsgebühren, Mahlgelder bei Hochzeiten, Reiß- , also Kriegs und Musterungsgebühren, Bezüge an den Federtagen, Vormundschaftsrechnungen oder für Obsignationen, das sind gerichtliche Versiegelungen des Nachlassen. Auch die Gebühren für Testamente, die Mühlbeschau, Standgelder oder den Kirchweihschutz hatte er einzubeziehen.

Dazu kamen die Abgaben, damals meist als Zins bezeichnet. Man weiß von einem „Geltzins, Jegergelt, Käsegelt, Kornzins, Haberzins“ und manch anderen Steuern. Auch einem „Holzhaferzins“ gab es, der für die nach einer Waldrodung in Ackerland umgewandelte Fläche bezahlt werden musste. Auch Naturallieferungen wie „Fastnachts- bzw. Herbsthühner“ und andere Tier oder Waren waren üblich.

Auswanderer

Natürlich wanderten auch einige Hahnbacher aus. Man weiß von Hahnbachern in Preußen, Österreich (bevorzugt Wien), Ungarn, Tirol und auch einem Gesuch am 10.4.1802 des Schneidergesellen Michael Schreiber um „Bewilligung der Auswanderung“ nach Sachsendorf in Österreich, das in der Herrschaft Grafeneck liege. (S. 263)

Bildung

Nicht wenige Urkunden wurden damals nur mit drei Kreuzen oder noch 1828 mit dem so genannten „Handzeichen“ (S. 138) unterschrieben, öfter übriges von Frauen, was auf ein durchaus noch verbreitetes Analphabetentum schließen lässt.

Wohl kein Wunder also, dass man, nach Prüfung, am 3.2.1809 den Schullehrer Johann Baptist Singer wegen „mangelnder Vorbildung“ aus dem Schuldienst entließ. Er entspreche „nur in wenigen Beziehungen“ den „an einen Lehrer gestellten Anforderungen“ und werde deshalb „des Schuldienstes enthoben“. Doch den „Cantordienst lasse man ihm“. Diesen habe er – laut Akten – „auch bis zu seinem Tode am 19. Januar 1826 versehen.“

Jene Lehrkraft wurde durch Johann Baptist Klein ersetzt, einen „provisorischen Lehrer in Rosenberg“, der aus Weiding stammte.

Hilfen

Die Gemeinde half aber auch notleidenden Mitbürgern. So gestand man zum Beispiel finanzielle Hilfe für ihr baufälliges Haus dem „etwas blödsinnigen“ Hufschmied Kaspar Wanderer und seiner „sehr einfältigen und dummen Ehewürthin“ zu.

Man hoffte dabei, dass deren Kinder vielleicht das Geld zurückzahlen können, sobald sie arbeiten können. Hauptgrund schien aber zu sein, dass von dem Haus eine Brandgefahr ausging und man die große Familie auch nicht anderweitig hätte unterbringen können (S. 264).

Hausen

Aus der Mitte des 18. Jahrhunderts stammt folgende Beschreibung für den Bezirk des Landgerichts Amberg:
„Das bäuerliche Haus, die eigentliche Wohnung des Landmannes im diesseitigen Bezirk, hat seinen uralten Typus bis auf den heutigen Tag beibehalten.

Es ist das einfache einstöckige Wohnhaus mit dem Hohen gewaltigen Dache, das bis zu dem niedern, schmalen, oft kaum 1 Fuß im gevierte haltenden Fenster herabsteigt.

Ursprünglich ein Strohdach – ist es im Laufe der Zeit und wohl mehr durch polizeilichen Zwang als aus eigenem Willen seiner Bewohner grossentheils den Schindeln oder Ziegeldache gewichen. Das Baumaterial, ursprünglich Holz oder Lehm, seltener Sand oder Kalkstein, ist in neuerer Zeit durchweg feste Steinmasse oder gebrannter Ziegelstein… .

Der Eingang in die Wohnung wird in der Mitte des Hauses oder der Wohnstube nahe angebracht und führt in den Hausgang, von dem man auf der einen Seite in die Wohnstube, von der anderen in den Stall gelangt.

An oder gleich hinter den Thüren zur Wohnstube oder zum Stalle erblickt man die schmale Stiege, die zum Boden führt, von welchem die größere Hälfte über dem Stalle zur Aufnahme von Getreide und Heu, der übrige, gewöhnlich über der Wohnstube gelegene Theil als Schlafstätte benutzt wird. …

Die Wohnstube ist nieder, wegen des hervorragenden Daches und der kleinen Fenster lichtarm, zeigt den stereotypen ungeheuren Kachelofen in der Mitte oder Ecke, garniert mit Einläßen für die eisernen Häfen, in denen für das Vieh gekocht wird.

Um den Ofen läuft eine Bank, oder ist eine solche wenigstens hinter dem Ofen angebracht, auf der man besonders im Winter unter Tages ausruht oder die Kinder zum Schlafen niederlegt. Die Zimmerwände entlang verlaufen die schmalen Bänke von Holz; in der vorderen Ecke steht der 4eckige hölzerne Tisch, der mit ein paar Stühlen und der gewöhnlichen Kinderschaukel das Meublement der ganzen Wohnung darstellt.

In der sogen. Tischecke der Stube ist der Heiligenaltar mit Cruzifix und einigen Bildern. An einer Seitenwand in der Nähe des Ofens findet sich in der Mauer eine Nische zum Anbrennen von Kein oder Spähnen, um von hier aus im Winter die Stube zu beleuchten.

In der Nähe der Stubenthüre findet man noch häufig Krautkufe, die im Winter neben dem jungen Vieh, als Schafen, Schweinen und Hühnern unter dem Einflusse des stark geheizten Ofens eins so sonderbare Luftqualität in der Stube hervorbringen hilft, daß ein nicht daran Gewöhnter davonlaufen muß.

Neben der Stube und größtentheils von dieser aus durch die Thüre erreichbar befindet sich die finstere Küche, wo man im Sommer auf offenem Herde zu Kochen pflegt. Im Winter geschieht dies in der Röhre des Stubenofens … .
Vor der Hausthüre paradiert selbstverständlich die Mistlege.

Im Hofe sieht man entweder der Stube gegenüber oder hinter dem Hause den Stadel, meistens aus Holz erbaut und noch vielfach mit Stroh gedeckt und daran gebaut oder allein stehend die hölzernen Schweinställe.

Der Hof ist bei den meisten Häusern das ganze Jahr hindurch schmutzig und von der Mistjauche durchtränkt, weil letztere von der Mistlege ab in den Hof umherfließt und durch Regen vermehrt auch den Wegen und Straßen zuströmt.

Der Mist reicht nicht selten bis zur Hausthüre hinan und man steigt vielfach über denselben zur Thüre hinein.

Die Aborte sind größtentheils zur Seite der Mistlege oder hinter dem Hause angebracht, bestehen aus einem hölzernen Verschlag, ähnlich einem Schilderhaus und sind äußerst eng und unbequem.“
Dadurch entstand angeblich das Sprichwort: „Der Bauer muss von seiner Stube aus den Düngerhaufen überschauen könne, sonst ist er nicht glücklich.“

1) Mediz Topographie und Ethnographie des LG Amberg; von Dr. Kolb; Staatsbibliothek München Cgm 6874/5, S. 126 ff. Willi Straßer, Strefizug durch die Hauslandschaften in der Oberpflaz. Beispile bäuerlichens Bauens, in : Die Oberpofalz 74 (1986). Joseph Rappel, Im Oberpfälzer Bauernhaus, in : Oberpfälzer Heimat 23 (1979), S. 141-148. Dr. Josef Weiß-Cemus: Dürnsricht, S. 181 ff.

2) Mediz. Topographie und Ethnographie des LG Vilseck; Staatsbibliothek München Cgm 6874 / 181. Dr. Weiß-Cemus: Dürnsricht, S. 182

  • Aufrufe: 918
AWZ-HAHNBACH