Der Bierkieser war der Bierschauer oder –prüfer
Neben dem Umgeld- und Zapfengeld - sprich Biersteuereinnehmer soll der Bierkieser bis Ende des 19. Jahrhunderts zu den unbeliebtesten Zeitgenossen überhaupt gehört haben
Schlimme Bierstrafen
Er allein durfte von Amts wegen den Bierpreis der Wirte reduzieren oder gar „dem Fass den Boden ausschlagen“, sprich das Bier „auf der Gasse auslassen“.
Ob es da wohl schlimmer war, wenn der Bräu zur Bestrafung für schlechtes Bier sein ganzes schlechtes Bier vor den Augen seiner Gäste selber trinken musste?
Mit einer saftigen Geldbuße wurden Bräu und Wirt zudem belegt, wenn der Bierkieser nicht zufrieden war. Im Wiederholungsfall wären dem Braumeister dazu das Schankrecht für zwei Monate entzogen worden. Beim dritten Mal drohte ihm sogar Gefängnis. Doch von alldem weiß man in Hahnbach von keinem einzigen Fall!
Nur die Privaten triff es
Kontrollieren durfte der Bierkieser allerdings nur die privaten Brauereien. Adelige und Klosterbrauereien blieben von seinem Besuch verschont. Diese gab es aber nur in Amberg und „weiter weg“.
Keine Verwandtschaft!
Auch hatte der Prüfer vor Beginn seiner beruflichen Tätigkeit einen Eid zu leisten, dass er sein Gewerbe „nach Treu und Glauben“ redlich ausführen werde. „Versippt“, also verwandt oder verschwägert, mit den zu überwachenden Brauern durfte er zudem nicht sein.
Doch immer wieder kommt es auch in Hahnbach zu Klagen vor dem Magistrat, dass die Brauer vor jener „unregelmäßig und unangemeldet“ stattzufindenden Heimsuchung informiert und damit gewarnt worden seien. Da ja ganz Hahnbach irgendwie verschwägert oder verwandt war, braucht dies auch nicht zu wundern.
Die feinen Geschmacksnerven
Am Tag vor seinen Prüfgängen war es dem Kieser verboten, Fisch oder Salziges zu essen, auch Rauchen war ihm untersagt. Denn alles, was die Geschmacksnerven irritieren könnte, solle er strengstens vermeiden.
Er musste es ja einfach „derschmecken“, ob das Bier gesund, also in Ordnung war und auch, ob verbotene berauschende Zusätze wie Bilsenkraut oder Wermut, die früher durchaus üblich waren, hineingemischt waren.
Die Optik, sprich die falsche Farbe des Bieres, zeigte hier aber oft schon eine Verfälschung an und machte den Prüfer sicher stutzig. Die Prüfung selber aber lag allein in seinem Ermessen und mag durchaus auch beeinflussbar gewesen sein.
Saures Bier, sei es durch Verunreinigungen, falscher Lagerung oder zu wenig Stammwürze war oft nur noch als Essig weiter zu verwenden. Doch auch davon weiß keine Hahnbacher Aufzeichnung.
Aber: Es soll angeblich auch vorgekommen sein, dass Bier, welches die Prüfung bestanden hatte, danach mit Wasser oder Dünnbier vor dem Ausschank vermischt worden sei. Wer weiß das schon so genau? (Der Eisengau, Nr. 55/2021, S. 144 ff)
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