Gedanken zum Tag (39) von Pfarrer Dr. Christian Schulz

„Schaun mer mal, dann sehn mer scho“

Immer noch „dürr“, dafür aber umso konkreter hier nun die für unsere Pfarreiengemeinschaft geplante Umsetzung der diözesanen Vorgaben für die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienstfeiern und noch einige Infos mehr.

Dieser Text wird auch im neuen Pfarrbrief nachzulesen sein, der in den nächsten Tagen allen Haushalten unserer Pfarreiengemeinschaft zugestellt werden soll.
Denn: Merken kann sich das alles so schnell keiner.
Ich muss auch immer wieder nachlesen.

Passen Sie gut auf sich und aufeinander auf, behüt‘ Sie Gott und im Gebet verbunden

Ihr Pfarrer Dr. Christian Schulz

Liebe Pfarreiangehörige, liebe MitbürgerInnen,

ab/seit dem 4. Mai sind wieder öffentliche Gottesdienstfeiern zugelassen. Es sind hierzu allerdings besondere Maßnahmen vorgesehen, um ein weiteres Voranschreiten der COVID-19-Pandemie möglichst einzudämmen.

Wer unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme, an sich feststellt, wer infiziert oder unter Quarantäne gestellt ist oder wer in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung oder auch danach bis zum Zeitpunkt der gewünschten Gottesdienstteilnahme Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Erkrankten gehabt hat, darf an keinem Gottesdienst teilnehmen!

Sollte sich eine dieser Voraussetzungen zeitnah ändern, so wird dennoch um Verzicht auf die Gottesdienstteilnahme gebeten!

Im Übrigen gilt auch weiterhin die Aussetzung der Sonntagspflicht für jene, die im Zusammenhang mit der Pandemie die Sonntagseucharistie nicht mitfeiern können oder wollen. In diesen Fällen sei weiterhin das persönliche Gebet oder auch den Mitvollzug medialer Gottesdienstangebote verwiesen!

Die wichtigsten Regeln, die bis auf Weiteres für die künftigen Sonntagseucharistien in den drei Pfarrkirchen unserer Pfarreiengemeinschaft gelten, seien nun nachfolgend genannt

Dabei ist zu beachten, dass jede(r), die/der eine Sonntagseucharistie mitfeiern möchte, dies nur in der eigenen Wohnsitzpfarrei tun soll!

Anmeldung:

Wer eine Sonntagseucharistie mitfeiern möchte, muss zwingend eine telefonische Anmeldung vornehmen. Nur telefonisch, um etwaige Rückfragen unmittelbar klären zu können. Es gilt: Ohne Anmeldung kein Einlass! Bei Anmeldung sind bitte kurz und prägnant zu nennen:

1. Welche Sonntagseucharistie? Uhrzeit? (Anmeldungen sind von Montag bis Freitag unter den unten genannten Telefonnummern einzig für den unmittelbar darauffolgenden Samstag/Sonntag möglich. – Es wird um Flexibilität gebeten, wenn der Wunschtermin schon „voll“ sein sollte.)

2. Wer will teilnehmen?

Bitte Name(n) und Adresse(n) aller Anzumeldenden nennen.
Wohnhaft in demselben Haushalt?
(Diese Daten werden auf jeden Fall 14 Tage nach dem jeweiligen Gottesdienstbesuch vernichtet)

Atemschutz:
Eine einfache Mund-Nasen-Schutz-Maske ist zwingend vorgeschrieben (Schal, Tuch o.ä. auch möglich). Ein solcher MN-Schutz ist selber mitzuführen. Ohne diesen kein Einlass! Es werden vor Ort keine Ersatzmasken für jene bereitgestellt, die ohne Maske erscheinen. Der Mund-Nasen-Schutz ist von den Mitfeiernden auch während des gesamten Gottesdienstes zu tragen (Ausnahme: Kommunionempfang).

Abstand:
Die Abstandsregelung von 2m in alle Richtungen gilt grundsätzlich für alle Personen, die nicht demselben Haushalt angehören!

Ansonsten gilt:

  • Bereits beim Ankommen auf dem Kirchenvorplatz ist eigenverantwortlich der Abstand von 2m einzuhalten.
  • Bodenmarkierungen erinnern im Kirchenraum an den 2m-Abstand. Die Sitzplätze sind deutlich in 2m Abständen markiert.

Ankommen:

Bitte, sich unbedingt 30min vor Gottesdienstbeginn auf dem Kirchenplatz einzufinden

Hahnbach: Nordseite bzw. Süßer Seite

Gebenbach: Portalbereich

Ursulapoppenricht: Kirchenplatz - Seitenportal

(Ordnungsdienst)

  1. Abgleich mit der Anmeldeliste
  2. Vor dem Eintritt: Handdesinfektion
  3. Ordnungsdienst führt unter Abstandswahrung die Mitfeiernden zu den Plätzen

(Freie Platzauswahl oder gar Belegung eines „Stammplatzes“ ist in keinem Fall möglich, da die Kirche nach einem strikten System zu belegen ist.)

Für Personen aus demselben Haushalt gilt untereinander auch an den Plätzen keine Abstandspflicht. Der 2m Abstand ist immer nur zu haushaltsfremden Personen einzuhalten.

Verlassen der Kirche:
Zum Ende des Gottesdienstes erfolgen hierzu jeweils entsprechende Hinweise. Bitte unbedingt auch nach dem Hinausgehen auf dem Kirchplatz MNS-Maske tragen und Abstandsregelung beachten.

Weitere praktische Hinweise:
Gesang: Gesang ist möglich. Aber ein eigenes „Gotteslob“ ist mitzubringen. Die Pfarreiexemplare liegen nicht aus.
Kommunionempfang: Hinweise hierzu erfolgen im Gottesdienst.
Toilettenanlagen: Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Hygiene die WC-Anlagen unbedingt geschlossen bleiben müssen.

Termine der Sonntagseucharistien (einschl. Vorabendmessen)

Ab Samstag, 9. Mai, gilt für die gesamte Pfarreiengemeinschaft wieder die übliche Gottesdienstordnung.

Einzig der Wechsel in Gebenbach und Ursulapoppenricht entfällt: Sonntagseucharistie in beiden Pfarreien bis auf Weiteres um 10:00.

Hahnbach: samstags 18:00 PfrH / sonntags 08:30 PfrS und 10:00 PfrS
Gebenbach: samstags 19:00 PfvP / sonntags 10:00 PfvP
Ursulapoppenricht: samstags 19:00 PfrF / sonntags 10:00 PfrF

Nur telefonische Anmeldung und einzig unter diesen Nummern:

  • Hahnbach: Im Pfarrbüro 09664/1700 Erreichbarkeit: Mo 08.00-12:00 / Mi 08:00-12:00 u. 14:30-17:30 / Do 08:00-12:00 / Fr 08:00-12:00 //
  • Gebenbach: Pfarrvikar Christian Preitschaft 09622/1402 oder 0179-6617920 (auch Sprachbox).
  • Ursulapoppenricht: Ebenfalls im Pfarrbüro Hahnbach (09664/1700), Mo 08.00-12:00 / Mi 08:00-12:00 u. 14:30-17:30 / Do 08:00-12:00 / Fr 08:00-12:00 //


Andere Eucharistiefeiern und Gottesdienstformen

Werktagsmessen, Maiandachten, Taufen, Begräbnisse u.ä. werden in unserer Pfarreiengemeinschaft ab einschließlich 10. Mai wieder öffentlich gefeiert werden können. Grundsätzlich gelten hierfür dieselben Regeln, wie für die Sonntagseucharistien. Einzig auf einen regulären Ordnungsdienst wird wegen der geringeren Zahl der zu erwartenden Mitfeiernden wohl verzichtet werden können.

Unter Beachtung dieser Regeln sind auch die „Nicht-Pfarrkirchen“ unserer Pfarreiengemeinschaft (Wallfahrtskirchen, Filialkirchen, Kapellen etc.) prinzipiell wieder für öffentliche Gottesdienste zugänglich. Im Einzelfall wird zu entscheiden sein, ob dies umzusetzen auch sinnvoll ist.

Die Teilnehmerzahl bei jeder Gottesdienstform ist aber in jedem Fall durch das Raumangebot aufgrund der Abstandsregelung von 2m in jede Richtung begrenzt. Das heißt für unsere drei Pfarrkirchen konkret

  • Hahnbach: Platz für 90 Personen
  • Gebenbach: Platz für 60 Personen
  • Ursulapoppenricht:Platz für 60 Personen

(Die Kapazitäten erhöhen sich entsprechend, wenn mehr Personen aus ein und demselben Haushalt teilnehmen. Die korrekte Abstandsregelung wird natürlich dabei eingehalten.)

Wir werden versuchen, bei entsprechendem Bedarf und nach unseren Möglichkeiten, das Gottesdienstangebot ggf. zu erweitern.

Aber starten werden wir erst einmal mit der in diesem Pfarrbrief vorgelegten Gottesdienstordnung.

Gottesdienste im Freien (z.B. Freialtar/Frohnberg) sind derzeit für uns leider keine Alternative, da für sie grundsätzlich eine Höchstteilnehmerzahl von nur 50 Personen festgesetzt ist.

Abschließendes Wort des Pfarrers

Liebe Pfarrmitglieder,

was auf dem Papier so umfangreich ausschaut und mitunter sehr trocken und kompliziert anmutet, wird sich hoffentlich recht bald eingespielt haben. Wir alle wissen, dass die von jetzt an bis auf Weiteres geltenden Maßnahmen wirkliche Beeinträchtigungen unserer gottesdienstlichen Feiern darstellen werden. Das ist wahrlich kein Idealzustand!

Wir setzen nun aber einzig um, wozu wir in Absprache mit den staatlich Verantwortlichen verpflichtet sind. Ich bitte daher um Ihre großherzige Bereitschaft zum geduldigen Mittun bei diesen Rahmenbedingungen. Und natürlich hoffe ich auch, dass sie - soweit möglich - auch bereit sind, unsere Gottesdienste wieder eifrig mitzufeiern.

Wir, die Priester, der Diakon und alle liturgisch Mitwirkenden, freuen uns jedenfalls auf Sie!

Und noch zur weiteren Information: Da mir als Dekan die Pfarradministration für die Pfarrei Herz Jesu Sulzbach-Rosenberg übertragen ist, solange deren Pfarrer Thomas Saju noch in Indien festsitzt, bin ich auch in der kommenden Zeit für die dortigen Gottesdienste verantwortlich.

Das bedeutet, dass ich dort künftig um 18:00 die Vorabendmesse am Samstag feiern werde.

Herr Pfarrer i.R. Hans Peter Heindl wird sonntags um 09:30 in Herz Jesu zelebrieren.

Mittwochs um 08:00 wird Herr Pfarrvikar Preitschaft, freitags werde ich um 18:00 in Herz Jesu Werktagsmesse feiern.

Den Mitbrüdern im priesterlichen Dienst danke ich sehr für diesen Einsatz. Ebenso Herrn Pfarrer i.R. Eduard Feichtmeier für die Bereitschaft, die Gottesdienste in St. Ursula zu übernehmen. Ein ganz herzliches ‚Vergelt’s Gott‘ auch jetzt schon einmal all unseren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, besonders aus Pfarrgemeinderat und den Kirchenverwaltungen, für ihren Einsatz.

Gedanken zum Tag (38) von Pfarrer Dr. Christian Schulz

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