Vilseck: Familien Meier und Trösch, edle Wohltäter für Vilseck

Unter dem Leichenhaus ruhen in einer Gruft die Mitglieder zweier Familien, die sich um Vilseck sehr verdient gemacht haben. Schon für den Klosterbau hatten sie Ende des 19. Jahrhunderts große Summen gestiftet.

Der damalige Stadtpfarrer Johann Baptist Hierl gewann in München die Familien Meier und Trösch als edle Wohltäter der Klosterschwestern. Sie stifteten 20.000 Mark als Baukapital und 3.000 Mark als Baufond. Damit wurde die Meier-Trösch’sche Stiftung in Vilseck gegründet. So konnten 1895 die Schwestern in das neue Kloster einziehen.

Mit dem Bau des Leichenhauses verhielt es sich ähnlich. Bis zum Jahre 1909 blieben die Toten bis zur Beerdigung in den Häusern aufgebahrt. Angehörige hielten während der Nacht die Totenwache.

Als 1904 der kirchliche Friedhof erweitert wurde, sollte auch ein Leichenhaus gebaut werden. Der katholischen Kirchenverwaltung fehlten jedoch dazu die Mittel. Deshalb sollte die Stadt Vilseck den Bau übernehmen. Sie war aber ebenfalls mit Schulden und Umlagen überlastet.

Da fanden sich, wiederum angeregt durch Stadtpfarrer Hierl, die Guttäter, Margareta Trösch, Privatiere, und Dr. Joseph Meier, königlicher Hofrat und Kinderarzt in München, und sprangen in die Bresche. Sie stellten die Mittel für den Bau des Leichenhauses zur Verfügung.

In der Aussegnungshalle erinnern zwei Gedächtnistafeln an die verdienstvollen Stifter. Die eine an der Ostseite ist eine Widmung der Stadt Vilseck.alt

Die Tafel in Stuckausführung an der Westseite erinnert an die verstorbenen Stifterfamilienmitglieder, die in der Gruft unter der Aussegnungshalle beigesetzt sind.

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Aus der „roten Chronik“ von Eugen Hierold geht hervor, dass den Bau des Leichenhauses die Firma Pröls und Barth von Vilseck um den Preis von 10.600 Mark durchführte. Am 1. Mai 1909 wurde es seiner Bestimmung übergeben. Der Bau ist eine einfach Leichenhalle mit Leichenkammer, Sezierraum, Aufbahrungshalle, Aussegnungshalle und Wärterstube.

Die Unterhaltspflicht für das Leichenhaus obliegt der Stadt Vilseck. Sie erhebt auch die Leichenhausgebühren, die ab 1948 in 4 Klassen eingeteilt waren. I. Klasse – 7 DM, II. Klasse – 5 DM, III. Klasse – 4 DM, IV. Klasse – 3 DM. Der Wärter, der die Totenwache hielt, bekam 4,50 bis 5 DM. Heute beträgt die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses laut Satzung vom 1. März 2013 50 Euro pro Leiche.

Aussegnungshalle im Vilsecker Friedhof

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