Pfarrer Simon Weiß, Seelsorger und Chronist Gebenbachs schreibt 1958 über die Biersteuer

Pfarrer Simon Weiß war über seinen Seelsorgedienst hinaus auch ein Chronist Gebenbachs, der viele Details und Wissenswertes festgehalten hat. Er schreibt 1958 auf den Seiten 82 ff über die Biersteuer


Eine indirekte Steuer, die bis auf unsere Tage sich erhalten hat, war die Getränkesteuer, das sog. UNGELD.

Schon 1413 steht im Salbuch der oberpfälzischen Churämter von einem UNGELD: Von einem Fuder Frankenweins 3 Schilling 3 Pfg. bayer. Weins 45 kr, Sommerbir 60 Pfg. und „gmeyn pir" 40 Pfg. (s. StAA Stdb 50).

Um die durch den bayerischen Krieg und die Türkennot erwachsenen Schulden zu tilgen, wird 1527 in der Oberpfalz durch Landtagsabschied das UNGELD eingeführt.

Es werden besteuert

  • 1 Eimer (1 Eimer fasst nach heutigem Maß ungefähr 68 Liter) bayrischer Wein mit 1 Schilling weißes Geld (= 30 Pfg.), die übrigen Weingattungen mit 60 Pfg..
  • Jeder Eimer Bier mit 4 Maß im Wert des Ausschankes, ebenso das Nachbier;
  • inländischer Meth der Eimer mit 40 Pfg. ausländischer 60 Pfg.;
  • Branntwein mit 2 Pfg. die Maß.

Der Landtagsabschied zu Neumarkt 1536 bringt eine Erhöhung dieser Gebühren.

1541 wird das UNGELD nicht mehr auf das Bier, sondern auf das Malz gelegt und so blieb es.

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