08.12.2011 | Hahnbach: Beschlüsse des Marktgemeinderatese

Der friedlichen Vorweihnachtszeit angepasst war die Stimmung in der Sitzung des Marktgemeinderats. Sämtliche Beschlüsse wurden zügig und ohne Gegenstimme gefasst.

Derzeit werden vom Regionalen Planungsverband die Kommunen zu 22. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord bezüglich der Fortschreibung des Themas „Windenergie“ beteiligt. Hierzu sollen:

  • Vorranggebiete, in denen Windkraftanlagen Vorrang gegenüber anderen raumbedeutsamen Nutzungen haben,
  • Vorbehaltsgebiete, bei denen die Funktion der Windenergienutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein besonderes Gewicht zukommt,
  • Ausschlussgebiete, in denen raumbedeutsame Windkraftanlagen ausgeschlossen, also auch nicht privilegiert sind,

festgesetzt werden.

Für den Bereich des Gemeindegebiets des Marktes Hahnbach sollen keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden. Mit Ausnahme des Bereichs Laubberg soll das gesamte Gemeindegebiet als Ausschlussgebiet kartiert werden.

Hier handle es sich um sog. Potentialflächen, bei denen der Regionalplan in diesen planerisch nicht belegten Bereichen die Möglichkeit der Windenergienutzung bestehen lasse.

Es lasse aber auch die Befugnis der Gemeinde unberührt, aus städtebaulichen oder sonstigen Gründen eine bauleitplanerische Steuerung der Windenergienutzung in diesen Bereichen vorzunehmen.

Tangiert werde der Markt Hahnbach mit einem Vorranggebiet nordöstlich von Traßlberg auf dem Gebiet der Gemeine Poppenricht. Die Ränder des Gebiets reichen teilweise bis zur Gemeindegrenze und liegen damit etwa 800 m entfernt von den Ortschaften Ursulapoppenricht und Kienlohe sowie etwa 500 bis 600 m vom Gewerbegebiet Laubberg-Süd.

In diesem Zusammenhang wurde von Herrn Tobias Rupprecht, Höhengau, beim Markt Hahnbach beantragt, dass der Höhenrücken von Höhengau bis Mimbach-Mausdorf sowie das Höhengauer Plateau als Vorrangfläche für eine Windkraftnutzung im Flächennutzungsplan berücksichtigt werde.

So wurde zur 22. Änderung des Regionalplans beschlossen, dass dieser einen Mindestabstand von 1.000 m zu bewohnten Gebieten berücksichtigt, unabhängig davon, ob es sich um Wohn- Misch, Dorf-, Gewerbegebiet oder Einzelanwesen handelt.

Dies gelte auch im Besonderen für das geplante Vorranggebiet nordöstlich von Traßlberg. Die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Süden von Ursulapoppenricht dargestellte Erweiterungsfläche für ein Allgemeines Wohngebiet ist dabei zu berücksichtigen.

Zum Antrag von Herrn Rupprecht wurde festgestellt, dass in der Regionalplanung die im Antrag beschriebenen Flächen entweder mit Tabuflächen für den Arten, Natur- und Landschaftsschutz belegt oder wegen der Abstandsflächen zu den dortigen Ortschaften nicht realisierbar sei.

Für die Haushaltsatzung 2012 der Bürgerspitalstiftung wurde gemäß des Bayer. Stiftungsgesetzes auf Grundlage für die Bewirtschaftung aller Einnahmen und Ausgaben ein Voranschlag erstellt, in dem sich Einnahmen und Ausgaben ausgleichen.

Da der Markt Hahnbach das zuständige Organ für die Verwaltung der Stiftung ist, wurde der Voranschlag nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen für Kommunen für die Haushaltssatzung 2012 genehmigt.

Für die Haushaltswirtschaft der Bürgerspitalstiftung wurde der vorgelegte Finanzplan für den Zeitraum 2011 bis 2015 genehmigt.
Ebenso wurde der Stellenplan 2012 der Bürgerspitalstiftung genehmigt.

Für die Erneuerung der Friedhofsmauer in Ursulapoppenricht wurde für die von der Kirchenverwaltung zu tragenden Kosten von 21.593,65 EUR ein Zuschuss von 20% genehmigt. Dieser soll im Haushalt 2012 eingestellt werden.

Von der Kath. Kirchenstiftung Hahnbach wurden die Jahresrechnungen 2010/2011 für die Kindergärten in Hahnbach und Süß vorgelegt. Bei der Gegenüberstellung der Gesamteinnahmen und Ausgaben wurde für den Kindergarten Hahnbach ein ungedeckter Bedarf von 6.942,40 Euro und für den Kindergarten Süß ein ungedeckter Bedarf von 10.085,88 Euro errechnet.

Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Markt Hahnbach und der Kath. Kirchenstiftung Hahnbach von 2008 werden 80% des Betriebskostendefizits vom Markt Hahnbach übernommen. Die Haushaltspläne beider Kindergärten für das Kindergartenjahr 2011/2012 wurden zur Kenntnis genommen.

Bürgermeister Hans Kummert gab bekannt, dass von der AOVE künftig ein Newsletter heraus gegeben wird. Zu dessen Bezug können alle Interessierten ihre E-Mail Adresse bei der Verwaltung bekannt geben.

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