Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe
Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen durch die EBB GmbH im Auftrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Diese Prüfung ist heuer in der Marktgemeinde Hahnbach fällig und wird in Kürze durchgeführt werden.
Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben.
Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen.
Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muß mit einem Bußgeld durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rechnen.
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